100/19

Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 100/19

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Anordnung: Durch das Ableben der Großherzogin von Hessen und bei Rhein hat jeder darauf zu achten, dass die sechsmonatige Landestrauer genau eingehalten wird. In dieser Zeit sind alle öffentlichen Tänze, Spiele und Musik, außer der Kirchenmusik verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1829 Oktober 31

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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