Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 76/31

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verfügung: Die Hauptstaatskasse ist ab 1822 angewiesen, jedem Landrat, Stadt- und auch Landrichter in den Domanialämtern eine Vergütung von einem Gulden zu überweisen. Dafür sind die betreffenden Personen verpflichtet, das Amtsblatt dauerhaft einbinden zu lassen
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1823 Februar 4

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Original Akte Detailseite anzeigen