Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 56/26

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Der Ertrag der vorjährigen Ernte und die davon zu bestreitenden eigenen Bedürfnisse sind genau festzustellen. Die allgemein angeordnete Frucht- und Furage-Sperre ist deshalb genau zu beachten, damit von anderer Seite nicht schwunghafter Handel getrieben wird. Ausfuhr darf nur mit landesherrlicher Genehmigung erfolgen
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1806 Januar 10

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Nutzungsdigitalisat TIF Detailseite anzeigen
Original Akte Detailseite anzeigen