Vollständige Signatur

HStAD, B 9, 2445

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1454 Mai 28
Originaldatierung Originaldatierung
Dienstag nach Dreifaltigkeitstag

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Dietrich v. Bubenheim, Philipp Riedesel und Hertgin bekunden, dass sie mit Kunz v. Weiler zu Villmar übereingekommen sind, dass dieser Keller des Frank d. Ä. v. Kronberg zu Villmar sein solle. Frank solle ihm dafür jährlich acht Gulden und zwei Kugeln zum Lohn geben. Sollte Kunz Schultheiß zu Villmar werden, solle er zwei Gulden von diesem Lohn abstellen und Frank solle ihm dafür mehr als sieben Gulden zu Lohn geben. Kunze habe gelobt, den Verpflichtungen nachzukommen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., ungesiegelter Kerbzettel, Papier, mit Nachträgen auf der Rückseite
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
B 9 Nr. 2446 - Dsgl. andere Hälfte des Kerbzettels

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen