Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2001

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1688 Mai 8/April 28
Originaldatierung Originaldatierung
So geschehen Obercalbach den 8ten May / 28ten April anno 1688

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass es zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und Philipp Reinhard Graf von Hanau zu Streitigkeiten wegen der Grenzen am Hasenborn unterhalb des Rollbergs und in Herolz unterhalb des Weinbergs; wegen einer Hutweide zwischen Steinau an der Straße und Sarrod; wegen der Grenze beim (Othhelm) im Kohlwald zwischen Oberkalbach und Niederkalbach; und wegen der Besteuerung (ius collectandi) der Einwohner in Stork gekommen ist. [1.] Die Bevollmächtigten des Abtes, Johann Engelbert von Droste, Obermarschall und geheimer Rat von Fulda, und Andreas Simon, Doktor beider Rechte und Hofrat, sowie des Grafen, Johann Kaspar (Caspar) Schmid, Doktor beider Rechte, und Georg Wilhelm Spener, Regierungsräte des Grafen bzw. Schultheiß in der Neustadt Hanau, sind 1688 Mai 5/April 25 (Mittwochs den 5ten May/25ten Aprili) am Glasberger Weiher zusammengekommen. Von dort sind sie zum Hasenborn geritten. In Anwesenheit Johann [?] Melchiors, Amtmann der von Riedesel in Lauterbach, haben die Fuldaer Bevollmächtigten die Wiese am Steinrücken bis zum Hasenberg hinauf für Fulda beansprucht; die Hanauer Bevollmächtigten haben eingewendet, dass die Einwohner von Hintersteinau dann ihr Vieh nicht mehr zur Tränke treiben könnten. Es folgt die Festlegung der Grenze. Die jeweiligen Einkünfte der Streitparteien bleiben von der Grenzziehung unberührt. Da die Hanauer Seite bei der Grenzziehung nachgegeben hat, hofft sie auf Rekompensation bei anderen Streitigkeiten. [2.] Die Bevollmächtigten sind 1688 Mai 6/April 26 (Donnerstag den 6ten May/26ten April) in Herolz zusammengetroffen und haben den umstrittenen Giebelberg (Gübelberg) besichtigt. Von dort sind sie nach Schlüchtern gegangen, wo sie Einwohner zum früheren Grenzverlauf befragt und anschließend die Grenze festgelegt haben. Es folgt eine detaillierte Grenzbeschreibung. Im Anschluss daran werden die Jagdrechte im Gebiet um Sarrod geregelt. Wegen des Schaftriebs in den Feldern bei den Weihern bestehen Streitigkeiten zwischen der Stadt Steinau an der Straße und der Gemeinde Sarrod. Es sind die bestehenden Verträge durchgesehen worden. Einer der ältesten Steinauer, der Metzger Peter Wagner, ist vom Hanauer Amtmann [?] in Steinau an der Straße in Anwesenheit des Fuldaer Amtmanns [?] in Uerzell unter Eid befragt worden; Peter Wagner hat ausgesagt, dass die Steinauer seit alters her einige Tage in der Woche den Schaftrieb ausüben durften. Es wird festgelegt, dass die Steinauer ihre Schafe jederzeit weiden lassen dürfen; der hanauische Schafhof erhält zehn Weidetage pro Jahr. [3.] Hinsichtlich der Besteuerung der Störkener Einwohner ist ein Prozess am kaiserlichen Kammergericht in Speyer anhängig, den man nun mit einem Vergleich beenden will. Es konnte jedoch keine Einigung herbeigeführt werden; die Neuregelung der Besteuerung ist daher vertagt worden. [4.] Die Bevollmächtigten haben sich 1688 Mai 7/April27 (Freytags den 7ten May/27ten April) in Oberkalbach beim (Othhelm) im Kohlwald getroffen. Es ist am Ort eine Grenzbesichtigung durchgeführt worden. Über den genauen Verlauf der Grenze konnte man sich jedoch nicht einigen. [5.] Die Bevollmächtigten haben sich 1688 Mai 8/April 28 (Sonnabendt den 8ten May/28ten April) erneut in Oberkalbach beim (Othhelm) im Kohlwald getroffen. Beide Seiten haben im Streit über die Grenze nicht nachgeben wollen. Der von Hanau beanspruchte Wald in dem Gebiet gehört nach Fuldaer Angaben mit den Schonungen zu Niederkalbach und Mittelkalbach. Da die Hanauer Bevollmächtigten keine Anweisungen von ihrer Regierung erhalten haben, können sie die Fuldaer Ansprüche nicht anerkennen. Um den Streit beizulegen, wird von den Bevollmächtigten ein Kompromiss vorgeschlagen: Die Grenze am Weinberg bei Herolz, die jüngst festgelegt worden ist, wird zugunsten Hanaus verändert; dafür wird die Grenze beim (Othhelm) Richtung Uttrichshausen mit provisorisch eingeschlagenen Grenzpfählen festgelegt. Die Bevollmächtigten übermitteln ihren Herren diesen Kompromiss zur Ratifizierung. Bis Pfingsten 1688 [1688 Juni 6] soll über den Kompromiss entschieden werden. Anschließend sollen die Pfähle durch Steine ersetzt werden. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Von dem Vergleich (protocoll) sind zwei gleich lautende Exemplare ausgefertigt und von den Bevollmächtigten besiegelt und unterfertigt worden; jede Streitpartei hat ein Exemplar erhalten. Handlungsort: Oberkalbach. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8 und 9, Seite 10, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, Lacksiegel 3, Lacksiegel 4)
Unterschriften Unterschriften
(Iohan Engelbert von Droste, Iohan Caspar Schmid manu propria / Andreas Simon, Georg Wilhelm Spener)
Siegler Siegler
Johann Engelbert von Droste, Johann Kaspar Schmid, Andreas Simon, Georg Wilhelm Spener
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Datierung der Urkunde folgt sowohl dem gregorianischen wie dem julianischen Kalender.
Zahlreiche Randvermerke und Korrekturen im Text.
Die inserierte Artikelzählung ist in der Urkunde nicht enthalten.
Vgl. Nr. 2010, Nr. 2022, Nr. 2023 und Nr. 2140.

Repräsentationen

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