171

Complete identifier

HStAD, A 14, 171

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1513 Mai 30

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Graf Eberhard v. Eppstein-Münzenberg bekundet, dass er dem Heinrich Eppstein zu einem rechten Erblehen diejenigen Güter verliehen habe, die sein Vater schon dessen Vater Heinrich zur Ehesteuer mit der Tochter des +Heinrich Bernhus zu Butzbach gegeben, und danach Agnes, seiner zweiten Ehefrau, namentlich 25 Achtel Korn aus Gütern, die dem Hilnhenn zu Landsiedel racht gegeben u.a. Die Güter werden zur Hälfte zu einem Mannlehen, zur Hälfte zu einem Erblehen ausgegeben, mit der Maßgabe, dass sie von Lehnsherrn für 600 Gulden abgelöst werden können. Für die Rechte sollen Eigengüter in der Nähe der Grafschaft aufgegeben werden.
Formal description Formal description
Kopie von Privatbesitz in Italien;

Information / Notes


Additional information Additional information
Original: Pergament, an einer Seite beschädigt.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Kopie Show details page