Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 21/5

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Alle neu geborenen leibeigenen Untertanen müssen sofort nach der Geburt in das Amtsregister des betreffenden Ortes eingetragen werden
Laufzeit Laufzeit
Marburg, 1644 September 25

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
starke Moderschäden, restauriert

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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