1682

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1682

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1593 Juni 13
Original dating Original dating
...das inn dem jahr nach Christi unsers Herrn undt Seligmachers geburt funffzenhundert nunntzigk undt drey inn der sexten römer zinßzahl indictio zur latein genandt herschung und regierung des allerdurchlauchtichsten großmechtigsten undt unuberwindtlichsten fursten undt hern Rudolphi...ihrer kayserlichen maiestat reiche des romischen im im achtzenthen des hungarischen im ein undt zwantzigsten undt des behemischen auch im achtzenthen jahr Mitwochens den 13n Junii alten undt den drei undt zwantzigsten eiusdem neuen calenters zwischen acht undt neun uhre vor mittag...alhier zu Fulda inn seiner behausung in der Rittergaßen in der untern fordern stuben

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann Asclepius, von kaiserlicher Autorität öffentlicher Notar, bezeugt über die vorliegende Protestation des Junkers Georg (Jorg) Friedrich (Friederich) von der Tann (Thann), dass er alles gesehen und gehört sowie darüber das folgende Notariatsinstrument ausgefertigt hat. Außerdem hat er von diesem Instrument Kopien anfertigen lassen, die er selbst unterschrieben und mit seinem Notarszeichen versehen hat. Im Namen der Hl. Dreifaltigkeit wird im folgenden verkündet, dass Georg Friedrich von der Tann dem Notar vor erschienenen Zeugen eine Protestation übergeben hat, die von diesem öffentlich Wort für Wort verlesen wurde und folgendes zum Inhalt hat: Georg Friedrich von der Tann, bereits 86 Jahre alt, tut kund, dass er dem Notar mitgeteilt hat, dass er von Maximilian [III.], erwähltem König von Polen, Erzherzog von Österreich und Hochmeister des Deutschen Ordens sowie kaiserlichen Kommissars und Administrators des Klosters Fulda, einen Konsens (consens) und die Bewilligung erhalten hat, dass seine Ehefrau Maria, geborene von Lichtenstein, im Falle seines Todes aus den Gütern, die er vom Kloster Fulda als Lehen erhalten hat, ein Witwengut erhält. Über diesen Sachverhalt hat Georg Friedrich von der Tann schon früher von der fuldischen Kanzlei einen Konsensbrief (consens brief) erhalten. Der Konsensbrief gilt nur für diesen Sachverhalt allein und ist in allgemeiner und übereinstimmender Form (in communi et consueta forma) zwischen den beiden Parteien festgelegt worden. Erst bei der Verlesung hat Georg Friedrich von der Tann festgestellt, dass in diesem Konsensbrief eine präjudizierende Klausel untergebracht worden ist (praeiudicirliche clausula inseriret), die das Recht zur Wiederlösung (widerlosungs gerechtigkeit) der von der Tann vom Kloster Fulda vorsieht. Von dieser Wiederlösung weiß er jedoch nichts und kann dem Kloster Fulda gegenüber auch keine vor Gericht tauglichen Angaben machen. Damit ihm oder jemand anderem aus dieser Klausel kein Nachteil entsteht, hat er gegen sie vor dem Notar öffentlich eine Erwiderung (contradiction), Protestation und Verwahrung (reservation) unternommen. Darüber hinaus hat er sich auch mehrere Kopien dieser Protestation ausfertigen lassen. Nach der Verlesung der Protestation hat Georg Friedrich von der Tann diesen Sachverhalt nochmals mündlich wiederholt und verlangt, sein Gesagtes schriftlich in diesem Notariatsinstrument niederzulegen und ihm dann entsprechend in Schriftform mitzuteilen. Eine Kopie soll zudem bei der fürstlichen Kanzlei in Fulda für den Statthalter und die Räte hinterlegt werden. Der Notar verspricht, dies aus der Pflicht seines Amtes und nicht aus profanen Gründen heraus zu tun. Bestätigung des Datums der Ausstellung des Notariatsinstruments. Ausstellungsort: Fulda. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Attestors Attestors
Christoph (Christoffel) Schenck und Sebastian Groß, beide Bürger von Fulda
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen

Information / Notes


Additional information Additional information
Maximilian [III.] war von 1587-1598 erwählter König von Polen.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Original Show details page
Nutzungsdigitalisat JPG Digital media exists Show details page