43/23

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HStAD, E 3 A, 43/23

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Verordnung: Die Großherzoglich Hessische Zeitung erscheint jetzt wöchentlich an sechs Tagen. Damit soll eine gute laufende Unterrichtung der Bevölkerung über alle Vorkommnisse erreicht werden. Alle Bediensteten der Forstverwaltung sollen sich mit Übersendung von allgemein interessanten Mitteilungen an die Redaktion der Zeitung beteiligen
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Darmstadt, 1823 Dezember 29

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