NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 15, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1764 August 31, Mainz, Martinsburg

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kurfürst Emmerich Joseph von Mainz bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers Johann Friedrich Karl dem Johann Wilhelm Ulner v. Dieburg zu einem Dieburger Burglehen Haus und Hof vor der Burg zu Dieburg samt einer Gülte von 7 Pfund auf der Bede daselbst verliehen habe. Ferner habe er ihm zu einem Mannlehen verliehen den Zoll daselbst, einen Anteil am Märkerding, einen Teil am Gericht zu Holzhausen, am Gassengericht zu Mönfeld und am Gericht zu Ober-Dieburg, die Mühle daselbst, einen Teil an der Mühle zu Stockau, Zehntanteile, das Halsgericht zu Erzhausen sowie den Kirchsatz daselbst. - Kanzleivermerk: Kanzler Johann Werner Freiherr v. Vorster, Lehnspropst Karl Peter Rüssel
Siegler Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 18/61 - Ausf., Perg., anh. Sg. in Holzkapsel leicht besch.

Repräsentationen


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