NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1728 Juli 24, Schwetzingen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Die Gebrüder Franz Georg, kurpfälzischer Geheimer Staatsminister, Moritz Gustav, Bischof zur Wiener Neustadt, Dompropst zu Köln und Domherr zu Straßburg, und Johann Friedrich, Domkustos zu Straßburg und Propst zu St. Gereon zu Köln, alle Grafen v. Manderscheid-Blankenheim, bekunden, dass sie für ihr gräfliches Haus die Einführung der Primogenitur festgelegt haben, und zwar mit Zustimmung der Ehefrau des erstgenannten, Johanna geb. Gräfin v. Königsegg-Rothenfels, der Grafen Ludwig Peter v. d. Marck und Schleiden und Wolfgang v. Manderscheid Falkenstein als kaiserlichen Kommissarien und der Grafen v. Salm-Reifferscheid und Maximilian Ulrich v. Kaunitz-Rietberg, kaiserliche Geheime Räte, als richterliche verordnete Kuratoren. Im einzelnen wird festgelegt, was unter die Majoritätsgüter fällt und über welche Güter und Rechte verfügt werden darf. Hinsichtlich des Wittumssitzes gemäß Ehevertrag von 1698 Februar 1 soll es bei dem hier bestimmten bleiben; doch sollen nach dem Tod des Franz Georg die darunter fallenden Güter dem Familien-Fideikommiß einverleibt werden
Siegler
Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 283 - Abschrift, Papierlibell (24 Blatt), mit Text der Eidesformel
Repräsentationen
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