NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1398 März 10
Originaldatierung
Originaldatierung
Oculi
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Helfrich v. Rüdigheim, Komtur des Klosters Mosbach, Johanniterordens, bekundet, dass er für das Kloster und den Orden von den Ulnern und den Groschlags v. Dieburg in deren Gericht genannte Güter nach Ostheim zu, die vorher Jutta, Ehefrau Eberhards (V.) v. Heusenstamm innehatten, bestanden habe. Der jeweilige Bebauer der Güter soll dort wohnen und die anfallenden Gülten, Zinsen, Gefälle und Besthäupter an den Schultheiß der Ulner und Groschlag in dem Gericht zahlen, ansonsten sollen diese ungehindert auf die Güter zurückgreifen können. Nach ihm (dem Aussteller) soll der jeweilige Komtur die Güter von den Ulnern und Groschlags oder ihren Erben empfangen
Siegler
Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 K 15 U 21 Bl. 58v-59 - Abschrift 15. Jh., Textverlust durch Mäusefraß
Repräsentationen
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