NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 15, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1398 März 10
Originaldatierung Originaldatierung
Oculi

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Helfrich v. Rüdigheim, Komtur des Klosters Mosbach, Johanniterordens, bekundet, dass er für das Kloster und den Orden von den Ulnern und den Groschlags v. Dieburg in deren Gericht genannte Güter nach Ostheim zu, die vorher Jutta, Ehefrau Eberhards (V.) v. Heusenstamm innehatten, bestanden habe. Der jeweilige Bebauer der Güter soll dort wohnen und die anfallenden Gülten, Zinsen, Gefälle und Besthäupter an den Schultheiß der Ulner und Groschlag in dem Gericht zahlen, ansonsten sollen diese ungehindert auf die Güter zurückgreifen können. Nach ihm (dem Aussteller) soll der jeweilige Komtur die Güter von den Ulnern und Groschlags oder ihren Erben empfangen
Siegler Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 K 15 U 21 Bl. 58v-59 - Abschrift 15. Jh., Textverlust durch Mäusefraß

Repräsentationen


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