1828

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1828

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1628 November 14
Original dating Original dating
... der geben und geschehen ist den vierzehenden tag monaths Novembris deß sechszehnnhundert achtundtzweintzig

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Bernhard Hartmann, Prior und Kustos (custor) des reformierten Konvents von Fulda, bekundet für sich und alle seine Nachfolger, dass er dem Johann (Hanß) Fischer aus Neukirchen an der Haun auf dessen Bitten hin als Lehnsträger den vierten Teil der Küsterhube (cüstors hueben) in Mauers mit allem Zubehör verliehen hat. Diese Hube hat zuvor Jakob Fischer als Lehnsträger innegehabt; sie gehört jedoch zum Lehnsgut jedes Küsters des Klosters. Johann Fischer und seine Erben bekommen die Hube mit allen Rechten und allem Nutzen nach fuldischem Lehnrecht verliehen. Ohne Wissen des Kustos oder seiner Erben darf dieses Lehen nicht aufgeteilt oder verpfändet werden, sondern muss in gutem Zustand gehalten werden. Sobald sie eingefordert werden, müssen die Lehnsträger dem Kustos die verlangten Dienste leisten. Für dieses Lehen ist Johann Fischer nach Ausweis des Erbregisters ferner verpflichtet, dem Kustos einen Erbzins in den Konvent von Fulda zu entrichten. Der Lehnsträger soll sich auch sonst dienstbar gegen seinen Herrn zeigen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Sealer Sealer
Amtssiegel des Kustos
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel (beschädigt)

Information / Notes


Additional information Additional information
Datumszeile z. T. unter der Plica.

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