146 K2
Vollständige Signatur
HStAD, C 1 A, 146 K2
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
Worms 1521 Dezember 24
Bestellsignatur
Bestellsignatur
HStAD, Best. C 1 A, Nr. 146
Fundstelle (Blatt / Seite)
Fundstelle (Blatt / Seite)
Nr. 146, p. 34-64
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaiser Karl V. bekundet, daß Bischof Reinhard von Worms sowie Dekan und Kapitel des Domstifts daselbst die Urk. über einen Schiedsspruch zwischen ihnen einerseits, den Bürgermeistern, dem Rat und der Gemeinde der Stadt Worms andererseits von 1519 Juni 17 (Nr. 1194), der in vollem Wortlaut mitgeteilt wird, vorgelegt haben. Danach wurde u. a. bestimmt, daß die dortigen Juden in Peinlichen Sachen nur vor dem Stadtgericht zu Recht stehen sollten. Streitigkeiten um Wucher dagegen sollen vor dem geistlichen Gericht verhandelt werden, vorgehaltlich dessen, was der Bischof anderweit bestimmt. Er [Kaiser Karl] hat diesen Vertrag bestätigt und für dessen Verletzung eine Strafe von 40 Goldmark festgesetzt.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Papier, Abschrift (16. Jh.)
Deskriptoren
Deskriptoren
Worms, Stadt
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Karl V.
Worms, Hochstift:Bischöfe:Reinhard II. v. Rüppurr
Worms, Domstift
Worms, Domstift:Dekan
Worms, Stadt:Bürgermeister
Worms, Stadt:Rat
Worms, Stadt:Gemeinde (Bürgerschaft)
Worms, Stadt:Juden
Worms, Stadt:Gericht
Schiedsgericht
Kommissar
Judenordnung
Peinlicher Prozeß
Gerichtsstand
Judenwucher (Judenzinsen)
Geistliches Gericht
Privilegienbestätigung
Personalarrest=Gefangenschaft
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Judaica
Repräsentationen
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