25 K1
Vollständige Signatur
HStAD, C 1 A, 25 K1
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1527 Januar 8
Bestellsignatur
Bestellsignatur
HStAD, Best. C 1 A, Nr. 25
Fundstelle (Blatt / Seite)
Fundstelle (Blatt / Seite)
Nr. 25, p. 54v-59v
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Der päpstliche Notar Johann Wenck bezeugt ein Weistum der Vogtei Geiselbach [bei Aschaffenburg], in dem die dortigen Schöffen u. a. die folgenden Rechte weisen: Jeweils am 11. November (Martini) sollen die Hintersassen der Vogtei mit Geld oder einem Pfand vor dem Schultheißen zu Geiselbach erscheinen. Sofern ein Pfand 3 Heller wert sei, soll es der Schultheiß an sich nehmen und 13 Tage behalten. Danach soll der Gepfändete dieses Pfand einlösen. Sofern dies nicht geschehe, mag der Schultheiß das Pfand bei den Juden versetzen zur Begleichung der bestehenden Schuld. Doch soll er ihnen durch Botenlohn oder anderes keinen weiteren Schaden verursachen.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Papier, Abschrift (19. Jh.)
Deskriptoren
Deskriptoren
Wenck:Johann, päpstlicher Notar
Geiselbach b. Aschaffenburg:Vogtei
Geiselbach b. Aschaffenburg:Schöffen
Geiselbach b. Aschaffenburg:Schultheiß
Geiselbach b. Aschaffenburg:Juden
Weistum
Verpfändung
Pfandordnung
Botenlohn
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Judaica
Repräsentationen
Es sind keine Repräsentationen vorhanden.