Vollständige Signatur

HStAD, C 1 A, 25 K1

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1527 Januar 8
Bestellsignatur Bestellsignatur
HStAD, Best. C 1 A, Nr. 25
Fundstelle (Blatt / Seite) Fundstelle (Blatt / Seite)
Nr. 25, p. 54v-59v

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der päpstliche Notar Johann Wenck bezeugt ein Weistum der Vogtei Geiselbach [bei Aschaffenburg], in dem die dortigen Schöffen u. a. die folgenden Rechte weisen: Jeweils am 11. November (Martini) sollen die Hintersassen der Vogtei mit Geld oder einem Pfand vor dem Schultheißen zu Geiselbach erscheinen. Sofern ein Pfand 3 Heller wert sei, soll es der Schultheiß an sich nehmen und 13 Tage behalten. Danach soll der Gepfändete dieses Pfand einlösen. Sofern dies nicht geschehe, mag der Schultheiß das Pfand bei den Juden versetzen zur Begleichung der bestehenden Schuld. Doch soll er ihnen durch Botenlohn oder anderes keinen weiteren Schaden verursachen.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Papier, Abschrift (19. Jh.)
Deskriptoren Deskriptoren
Wenck:Johann, päpstlicher Notar
Geiselbach b. Aschaffenburg:Vogtei
Geiselbach b. Aschaffenburg:Schöffen
Geiselbach b. Aschaffenburg:Schultheiß
Geiselbach b. Aschaffenburg:Juden
Weistum
Verpfändung
Pfandordnung
Botenlohn

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Judaica

Repräsentationen


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