Vollständige Signatur

HStAD, R 21 J, 1851

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung Landgraf Ernst Ludwigs v. Hessen des Inhalts, dass Krämer, Gängler und Juden keine gewalkten Waren, wie sie von den Strumpfstrickern hergestellt werden, verkaufen dürfen.
Laufzeit Laufzeit
1710
Bestellsignatur Bestellsignatur
R 1 A Nr. 41/39

Vermerke


Enthält Enthält
zwei Druckausfertigungen einer Verordnung von 1710 August 20

Repräsentationen


Es sind keine Repräsentationen vorhanden.