Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 586

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1671 August 01
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Printzen zu Hessen Philipsthal, Nr. 1
A I u, Landgraf von Hessen-Philippsthal sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der Anteil des Reinhard Treusch von Buttlar am Gericht zu Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.] und an allem anderen Zubehör, den Reinhard Treusch von Buttlar an den 1599 Belehnten mit Zustimmung des Lehnsherrn verkauft hatte. Der Anteil stammt aus den Lehen des Klosters Kaufungen, die Konrad, Wolf Hermann, Werner, Burkhard, Friedrich und Reinhard Treusch von Buttlar, Söhne des verstorbenen Reinhard Treusch von Buttlar, wie auch Georg Oswald und Hans Jost Treusch von Buttlar, Söhne des verstorbenen Friedrich Georg Treusch von Buttlar, nach kaufungischem Lehnrecht zu rechtem Lehen innehatten, nämlich: 1.) der sechste Teil des Gerichts zu Herleshausen, und alles, was die Treusch von Buttlar zu Herleshausen besaßen; 2.) ein Vorwerk zum Hain [heute Hahnhof, Hof auf der Gemarkung der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.]; 3.) ein Fischwasser, gelegen im Engelsfeld oberhalb von Sallmannshausen [Ortsteil der Gem. Gerstungen, Wartburgkr.]. Sollte der 1599 Belehnte nach seinem Tod keine männlichen Erben hinterlassen, steht es dem Landgrafen von Hessen frei, die genannten Lehen von den Töchtern oder den rechtmäßigen Erben für 7.000 Gulden zu erwerben. [Ehemals Lehen des Klosters Kaufungen]
Siegler Siegler
Anton von Wersabe
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Anton von Wersabe, Sohn des verstorbenen Hermann von Wersabe

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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