11361

Complete identifier

HStAM, Urk. 14, 11361

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1696 Dezember 15
Former identifier Former identifier
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Scheffer, Nr. 7
A I u, Scheffer sub dato

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
1.) Der Hof zu Hattendorf [Stadtteil von Alsfeld, Vogelsbergkr.] mit allem Zubehör, Holz, Feld, Äcker, Wiesen, Gärten, Zinsen, Gülten, Renten sowie großen und kleinen Zehnten, wie er früher zu Immichenhain [Ortsteil der Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.] gehört hatte; 2.) die Zinsen, die in und um das Dorf Hattendorf anfallen, die sich ungefähr auf 20 ständige Gulden und anderthalb gelegentliche Gulden belaufen und auch zu Immichenhain gehört hatten; 3.) die Wiesen auf der Schwalm, die bisher zu dem genannten Hof gebraucht worden waren; 4.) der Zehnt daselbst [auf der Schwalm?], der jährlich ungefähr 20 Viertel und ein halbes Viertel trägt, mit allem Zubehör. Der Hof soll von allem befreit sein, seien es Dienste, Atzung, Lager, Schatzung, Folge, Steuer oder Heerzug. Die 1674 Belehnten, ihre Hofmänner und Besitzer des Hofes erhalten die Erlaubnis, die Schweinemast, Hute und Trift in dem zu Immichenhain gehörenden Gehölz unverhindert betreiben zu dürfen und in eckerreichen Jahren etwa 50 oder 60 Schweine hineintreiben und fett füttern zu dürfen. Des Weiteren erhalten sie die Berechtigung, aus dem genannten Gehölz Bau- und Brennholz für den Hof zu nehmen, sowie die Vergünstigung, auf dem 1674 wüsten und unbebauten Hof einen freien Sitz zu bauen. Daneben wird ihnen die Verpflichtung auferlegt, für den Landgrafen von Hessen bei etwaigen Streitigkeiten zwischen ihm und den Käufern oder seinen Amtleuten wegen des Gehölzes allenfalls ein Sechstel von dem Gehölz abzuteilen und dem Hof zuzuweisen. Die 1674 Belehnten haben außerdem das Recht, Hühner, Hasen und Vögel auf und um den Hof und das Dorf Hattendorf herum zu fangen. Die Güter hatte ehemals der 1535 Belehnte dem Landgrafen von Hessen für 1.000 rheinische Goldgulden, die der Landgraf zur Einlösung der verpfändeten Schlösser und Städte Königsberg, Stormfels und Rodheim verwendet hatte, abgekauft und ihm dann wieder zu Lehen aufgetragen. Die Güter und Rechte werden als Erblehen verliehen.
Sealer Sealer
Reinhard Scheffer der Jüngere
Formal description Formal description
Lehnsrevers

Information / Notes


Additional information Additional information
Belehnte/r: Reinhard Scheffer der Jüngere, hessischer Legationsrat zu Regensburg, Sohn des verstorbenen David Ludwig Scheffer, und sein Bruder Lic. Sebastian Reinhard Scheffer, Prokonsul zu Kassel, für sich und in Vormundschaft der Söhne seines verstorbenen Bruders Lic. Johann Ludwig Scheffer, Ludwig Christoph und Wilhelm Reinhard Scheffer, und weitere namentlich genannte Personen

Representations

Type Name Access Information Action
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