546
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 14, 546
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1803 September 29
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A I u, Landgraf von Hessen-Rumpenheim sub dato
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürgeln [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) der vierte Teil des Gerichts Schönstadt [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 3.) die Vogtei zu Schönstadt; 4.) zwei Pfund Geld, die die Gemeinde Bürgeln von den Anstreichen bei der alten Specken gibt. Die Lehen waren aufgrund einer Exspektanz vom 17. September 1796 den Brüdern Wilhelm Karl und Karl, Grafen von Hessenstein, zu Burg- und Mannlehen verliehen worden, wonach aber durch einen zwischen deren Vormündern und den bürgelischen Allodialerben geschlossenen Vergleich vom Jahr 1797 die mit den genannten Lehen bislang besessenen Allodialstücke für eine Abfindungssumme von 8.000 Reichstalern mit den Lehen vereinigt worden sind. Auf Antrag der gräflich hessensteinischen vormundschaftlichen Direktion ist die Belehnung aber wieder zurückgezogen und dafür eine Summe von 40.000 Reichstalern zum Ankauf mecklenburgischer Güter an die Direktion gezahlt worden. Die Lehen werden nun (ex nova gratia) an den 1803 Belehnten verliehen.
Siegler
Siegler
Wilhelm Viktor Treusch von Buttlar
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Belehnte/r: Friedrich Landgraf von Hessen-Rumpenheim, Bruder des Kurfürsten Wilhelm [I.] von Hessen
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |