Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 4017

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1577 Juni 09
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I u, Diede zum Fürstenstein sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Dieden zum Fürstenstein, Nr. 1

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Wilhelm von Hessen einerseits und Georg Diede, Sohn des verstorbenen Konrad (Curt) Diede, sowie Reinhard von Baumbach und Hans von Falkenberg als Vormünder der unmündigen Söhne [des verstorbenen Balthasar Diede] schließen einen Vertrag bezüglich der Lehengüter des verstorbenen Balthasar Diede. Die Diede und die Vormünder tragen dem Landgrafen das von Georg von Herda und dessen Ehefrau, der Tochter des verstorbenen Balthasar Diede, für 3.500 Gulden Landeswährung gekaufte Erblehen [die beiden Wüstungen zu Urlettig (Gehöftgruppe auf der Gemarkung Mitterode, Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.) und zu Hilgerode (Wüstung auf der Gemarkung Milterode, Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.)] als Mannlehen auf. Außerdem treten sie dem Landgrafen die sechs Hufen und die beiden Vorwerke zu Hone [Oberhone, Stadtteil von Eschwege, Werra-Meißner-Kr.], die derzeit jährlich einen Ertrag von 76 Vierteln partim haben, ab. Als Gegenleistung belehnt der Landgraf sie mit Wellingerode [Ortsteil der Gem. Meißner, Werra-Meißner-Kr.], Mitterode [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.] und dem Burglehen zu Sontra [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] mit dem jeweiligen Zubehör, wie diese Lehen ehemals der genannte Balthasar Diede innehatte. Der Landgraf hat außerdem die Verpflichtung, bei einem eventuellen Aussterben der Diede im Mannesstamm den Töchtern der Diede und den nächsten Erben die für das Erblehen aufgewendete Summe von 3.500 Gulden wieder auszuzahlen. Das Leibgeding der Witwe des Balthasar Diede bleibt hiervon unberührt. Da die Diede dem Landgrafen jedoch noch 1.000 Gulden, jeder Gulden gerechnet zu 15 Batzen, als Mannlehen schulden, sollen diese 1.000 Gulden von den zuvor genannten 3.500 Gulden bei einem eventuellen Aussterben der Diede im Mannesstamm abgezogen werden.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsauftragung, Lehnsaufsendung

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Gleichzeitige Abschrift mit eigenhändiger Unterfertigung Landgraf Wilhelms von Hessen.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen