Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 3451

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1530 November 25
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I u, Campis sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Campis, Nr. 1

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Ein Haus des Landgrafen von Hessen zu Kassel, das zur Pfründe des 1530 belehnten Johannes Campis gehörte, als neues Mannlehen. Das Haus liegt zwischen den Häusern des Hans Senger und des Trompeters (Hensel von Zelle). Zu dem Haus gehört ein halbes Höfchen hinter dem Haus, das so groß ist, dass darauf ein Stall errichtet werden kann, nämlich 14 Schuh breit und lang. Wenn die Belehnten sterben, ohne männliche Erben zu hinterlassen, erhalten die Töchter 40 Gulden vor der erneuten Verleihung des Hauses, haben aber keine weiteren Rechtsansprüche an dem Haus.
Siegler Siegler
Johannes Campis, Kaplan Landgraf Philipps von Hessen und Pfarrer auf der Freiheit zu Kassel
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Johannes Campis, Kaplan Landgraf Philipps von Hessen und Pfarrer auf der Freiheit zu Kassel, und seine Ehefrau

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen