Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 14817

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1688 Februar 09

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
1.) Das adlige Gut zu Hombergshausen [Stadtteil von Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.] mit allem Zubehör, Freiheiten und Gerechtigkeiten, besonders auch dem so genannten Rodacker, der jährlich jeweils zwölf Metzen Korn und Hafer zinst; 2.) die bei dem Gut gelegene Wiese, genannt die Hasenau, wovon jährlich fünf Gulden in die Renterei zu Homberg anfallen; 3.) eine Schaftrift oder Pferch zu Hombergshausen, wovon, wenn Schafe oder ein Pferch gehalten werden, ebenfalls jährlich fünf Gulden in die Renterei zu Homberg entrichtet werden müssen, als Erblehen. Diese Lehngüter gehörten früher Werner von Holzsadel, dann der Familie von Reckerode und später den von Lehrbach als Mannlehen. Auf Bitten Melchiors von Lehrbach, Rat Landgraf Wilhelms [V.] von Hessen und Amtmanns zu Amöneburg und Neustadt, auch Mitobervorstehers der adligen Stifter in Hessen, wurden die Lehngüter in ein Erblehen umgewandelt. Dessen Sohn Reinhard Adolf von Lehrbach hat sie wiederum mit Zustimmung des Lehnsherrn dem hessischen Generalfruchtschreiber Andreas Baurmeister überlassen, der sie seinem jüngsten Sohn, dem 1688 Belehnten, abgetreten hat.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsbrief

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Johann Andreas Baurmeister, Kapitän, jüngster Sohn des Generalfruchtschreibers Andreas Baurmeister
Aus: HStAM Bestand 40a Hessische Kammer, Rubr. 29, Nr. 344.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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