Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 13, 5181

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Zustimmung des Landgrafen Heinrich von Hessen zum Verkauf der Hälfte der Bockenmühle bei Witzenhausen [Urkunde fehlt am Bestand]
Datierung Datierung
1374 April 21
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I t 1374 April 21

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Heinrich von Hessen gibt seine Zustimmung, dass der Priester Kurt Kaiser (Keysir) und weitere genannte Genossen [vgl. auch Urk. 44 Nr. 32] die Hälfte der Bockenmühle bei Witzenhausen, gelegen vor dem Walburger Tor an der Gelster, an die Meister des Wollweberhandwerks in Witzenhausen verkaufen. Es ist ein jährlicher Zins von einer halben Mark Geldes Witzenhausener Währung zu zahlen. Die Käufer erhalten vom Landgrafen die Zusicherung, dass ihnen Holz zum Bau und Unterhalt der Mühle aus den herrschaftlichen Waldungen geliefert wird. [Urkunde fehlt am Bestand]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
[Ausfertigung.]

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Urkunde fehlt am Bestand.
Anmerkung im Repertorium: Die Urkunde wurde am 12. März 1785 von G. H. Heinemann, Postmeister in Witzenhausen, dem Kriegsrat Geschwind ausgehändigt, damit dieser sie Landgraf Friedrich [II.] von Hessen zeigen konnte [vgl. hierzu auch Urk. 44 Nr. 215]. Der Kriegsrat Gschwind hat die Urkunde danach dem Hofarchiv zur Aufbewahrung übergeben. Dem Eigentümer der Urkunde wurde eine beglaubigte Abschrift übergeben. Die Bockenmühle soll laut des Eintrages im Repertorium nun (nunmehro) in eine Ölmühle umgewandelt worden sein.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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