868
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 13, 868
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Verleihung des Braurechts an die Stadt Kassel
Datierung
Datierung
1395 November 30
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A I t 1395 November 30
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Revers der Stadt Kassel für Landgraf Hermann von Hessen über das Recht, Bier zu brauen, zu schenken und zu verkaufen, auch den Preis dafür nach Belieben, jedoch ohne Nachteil für den landgräflichen Bierkauf in der Stadt, zu setzen. Nur Ansässige sollen Bier daselbst schenken; fremde Biere, außer zum eigenen Verbrauch, nicht eingeführt werden. Für sich selbst bedingt der Landgraf, dass ihm bzw. den in seinem Auftrage kommenden Amtleuten von den Bürgern soviel Bier, als er braucht, das Fuder für drei Pfund hessische Pfennige, verkauft werde. Für dieses Privileg sowie wegen Vergehungen, die ein Teil der Bürger sich gegen ihn hat zu schulden kommen lassen, hat die Stadt dem Landgrafen ein Geschenk von 2.500 Gulden verehrt.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Beglaubigte Abschrift vom 27. August 1768, Papier.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
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