2189
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 13, 2189
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Sühne der von Hanstein mit den Landgrafen Heinrich und Otto
Datierung
Datierung
1357 Januar 16
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A I t 1357 Januar 16
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Heinrich von Hanstein und seine Söhne Luppold und Burkhard bekunden, dass sie mit Landgraf Heinrich von Hessen und seinem Sohn Otto wegen der bisherigen Kämpfe zwischen ihnen gesühnt sind. Sie werden den Landgrafen 15 Mark Gülte aus ihrem Eigen anweisen und diese von ihnen halb zu Burglehen und halb zu Mannlehen zurückerhalten. Die Landgrafen sollen ihnen auch eine Hofstadt in der Vorburg von Ziegenberg und einen Hof unter dem Hause gelegen, entweder im Burghain oder im Ziegenhain, worauf sie Haus und Scheuer bauen können, mitsamt einem Garten anweisen. Das Burglehen von 7,5 Mark sollen sie auf dem Ziegenberg verdienen, diesen Burgsitz mit dem Burglehen aber verlieren, wenn sie etwas gegen die Landgrafen unternehmen, es sei denn, dass sie es auf Befehl ihres Mainzer Herren tun müssten. Siegel der Aussteller.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |