U 160
Complete identifier
HHStAW, 19, U 160
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Antonius von Bacharach, Bakkalaureus des geistlichen Rechts ('in decretis'), Stellvertreter des Magisters Richard Graman von Nickenich ('-dich'), Doktor des weltlichen Rechts ('legum') und Offizials der Kurie zu Koblenz, Trierer Diözese, des beauftragten Richters in dieser Sache, bekundet, daß vor ihm Magister Johannes Kestelun, Generalprokurator der Kurie zu Koblenz und Sachwalter von Dekan, Kanonikern und Kapitel des Kollegiatstifts des heiligen Lubentius zu Dietkirchen, Klägern, einerseits und Georg Reinheri, Geschworener der vorgenannten Kurie und Sachwalter des Herrn Gerhard Hubelingk, Kanoniker zu Limburg und ständigen Vikars des Altars der heiligen Apostel im vorgenannten Stift Dietkirchen, Beklagten, andererseits erschienen und daß der Prokurator der Kläger einen Schriftsatz ('libellum') vorlegte, den der Aussteller inseriert. Nachdem hierüber der Streit befestigt wurde und die Parteien den Eid 'de calumpnia vitanda et veritate dicenda' geleistet, ihre Artikel vorgebracht und beantwortet haben, Zeugen über die Anerkennung der Siegel wie über die von der Gegenpartei geleugneten Artikel vorgeführt, beeidet und verhört sind, deren Aussagen schriftlich niedergelegt, publiziert und darauf Exzeptionen, Repliken und Dupliken von den Prokuratoren vorgetragen sind und alles rechtmäßig vorgenommen ist, hat der Aussteller zum Schlußtermin auf heute geladen und verkündet in Gegenwart der beiden Prokuratoren das Urteil. Er entscheidet in erster Instanz entsprechend dem Antrag des klägerischen Prokurators und verurteilt den Beklagten zur Leistung des Geforderten und zur Tragung der Kosten, deren Schätzung er sich vorbehält. Hiervon wurde von diesem an Papst Innozenz VIII. und den päpstlichen Stuhl appelliert. - Unterschrift des untengenannten Notars und Siegel des Ausstellers - In der 9. Indiktion, Donnerstag ('die vero Jovis'), den 19. Mai, um die 10. Stunde vor Mittag, im 7. Jahr Papst Innozenz VIII. vor den Magistern Nikolaus Huyßman, Johannes Sobernheim, Heinrich Wesalie und Simon von Senheim, geschworenen Prokuratoren und Notaren der Koblenzer Kurie.
Dating
Dating
Koblenz, 1491 Mai 19
Original dating
Original dating
Actum et d. in capella sancti Martini annexa ecclesie sancti Florini Confluencie, nostri tribunalis loco solito, 1491
Notes (charter)
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament mit dem großen Siegel des Offizialats, dem Abdruck eines Siegelrings (mit stilisiertem Baum, darüber 2 Blätter) oben links auf Papieroblate und mit der Unterschrift anderer Hand rechts unter der Plika: 'Johannes de Campis, notarius publicus curie Confluentine juratus, ad premissa subscripsit'. - Rückvermerk des 17. Jh. und Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden
Information / Notes
Additional information
Additional information
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 297
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Show details page | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Show details page |