U 93

Complete identifier

HHStAW, 18, U 93

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
[no information]
Dating Dating
1530 Juli 20
Original dating Original dating
Datum auf Mitwoch nach Alexii den zweintzigsten tag Julii Anno domini Funffzehenhundert und im dreissigsten Jar

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Schultheiß und Schöffen des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt bekunden, daß vor ihnen in der unteren Ratsstube Herr Wilderich von Walderdorff ('Wallendorf'), Kanonikus zu Bleidenstadt, und Herr Werner Pater als Beauftragte der Äbtissin und des Konvents zu Klarenthal erschienen sind und folgendes vorgebracht haben: vor Jahren habe Hans Thauer, Frankfurter Bürger, als er des Konvents Diener gewesen war, Güter zu Nieder-Erlenbach ('Niederen Irlenbach') um eine Summe Geldes laut darüber aufgerichteter Verschreibung an sich gebracht; Herr Werner habe als Prokurator gemäß Inhalt der Verschreibung der Witwe des Hans Thauer, die hier zugegen sei, verkündet, die Güter gegen Erlegung der Hauptsumme dem Konvent wieder einzuhändigen; da sich die Witwe dem aber widersetze, so sei ihr, der Anwälte, Begehr, die Witwe anzuweisen, die angebotene Hauptsumme von 500 Gulden entgegenzunehmen und dafür den Jungfrauen zu Klarenthal als Eigentümern ('Printipalin') ihre Güter wieder folgen zu lassen, unter Erstattung der Kosten und des Schadens ans Kloster. Die Witwe hat dagegen eingewandt, in der Verschreibung sei bestimmt, daß die Jungfrauen die Ablösung ein halbes Jahr zuvor anzukündigen hätten; dies sei aber erst zur vergangenen Fastenmesse geschehen, das halbe Jahr sei noch nicht um; die Witwe sei deshalb noch nicht verpflichtet, die Ablösung zu gestatten. Schultheiß und Schöffen lassen die von der Witwe vorgelegte Verschreibung verlesen und vergleichen beide Parteien mit deren Wissen und Willen dahingehend, daß Hans Thauers Witwe die 500 Gulden Hauptgeld entgegennehmen und den Beauftragten des Konvents die Güter samt der Hauptverschreibung wieder einhändigen soll; dafür soll die Witwe 15 Achtel Korn, die in diesem Jahr fällig sind, von den Klosterfrauen erhalten, dazu, was sonst noch an Pacht ausständig sei.
Notation on verso Notation on verso
die V huben landes zu erlebach, die durch mich anna brendeln Eptissin mit VC gulden wieder gelost syn in anno XXX Sant maria magdalena tag
Formal description Formal description
Original, Pergament, deutsch, an Pressel das Siegel des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993) Show details page
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Show details page