2/41 (in)
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 2/41 (in)
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Anweisung: Die Fischer von Stockstadt, Erfelden und Biebesheim werden bei Strafe von 5 Gulden angehalten, die gefangenen Fische grundsätzlich auf den Markt nach Darmstadt zu bringen. Die Fischer von Trebur, Rüsselsheim und Geinsheim sollen im Winter ihre Fische mindestens einmal im Monat auf dem Markt in Darmstadt feilbieten.
Laufzeit
Laufzeit
1652 Juni 4 / renoviert 1671 November 3
Fundstelle (Blatt / Seite)
Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 117
Vermerke
Deskriptoren
Deskriptoren
Stockstadt am Rhein
Erfelden
Biebesheim
Darmstadt:Märkte
Darmstadt:Lebensmittelversorgung
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
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