156
Vollständige Signatur
StadtA WZ, RKG, 156
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Zwölfer und Deputierte namens der Bürgerschaft der Stadt Wetzlar, als Intervenienten Johannes Hinckel d.J., Rittmeister, Wetzlar, Wetzlarer Loh- und Gerberzunft gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar
Laufzeit
Laufzeit
(1656-) 1780-1781 (-1798)
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Magistrat zu Wetzlar (1779)
RKG (1780)
RKG (1780)
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Vollstreckung des von den Bekl. im Rahmen der Neuordnung des Wetzlarer Akzisewesens an die Wetzlarer Loh- und Weißgerber erlassenen rechtskräftigen Bescheides vom 12.2.1779, durch den entgegen der alten Gewohnheit der unregelmäßigen, im Belieben der Gerber stehenden Akziseleistung feste Sätze eingeführt worden waren, der aber trotz mehrfacher Ermahnungen von den Gerbern nicht beachtet worden war, Anspruch auf Vollziehung der durch öffentlichen Anschlag vom 28.12.1778 publik gemachten Akzisepflicht mit Strafandrohung im Falle der Akziseunterschlagung, Anspruch darauf, daß der Mehlwaagenraeister Sulzer und der Metzgermeister Johannes Zickler, die sich der gemeinschaftlichen Akziseunterschlagung für Braumalz des Zickler durch Angabe zu geringen Gewichtes der Malzsäcke schuldig gemacht haben, gem. der Strafandrohung vom 28.12.1778 ebenso wie der Intervenient Hinckel, der ein von Dr. Scheurer gekauftes Faß Wein nicht verakzisiert hatte, haftbar gemacht werden und der Bescheid der Bekl. vom 5.11.1779, durch den Zickler wegen der Akziseunterschlagung zu einer geringen Strafe von 3 Gulden verurteilt worden war und Hinckel zum Reinigungseid darüber zugelassen worden war, daß er bezüglich der Akziseunterschlagung ohne Vorsatz gehandelt hat, aufgehoben wird, Anspruch auf Unterlassung aller Beeinträchtigungen der Akzisepflicht gem. dem Anschlag vom 28.12.1778, auf Unterlassung aller eigenmächtigen Handlungen in bezug auf das den Kl. und Bekl. gemeinsam zustehende Akziseweseii, Anspruch auf Unterlassung aller Begünstigungen der Akzisepflichtigen durch die Bekl. und auf Anhalten der Akzisepflichtigen zur Akziseleistung, Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden, Anspruch des Interv.enienten Hinckel, den Bescheid der Bekl. vom 5.9.1779 zu vollstrecken und ihn zum Schütze seiner Ehre weiterhin zum Reinigungseid zuzulassen, Anspruch der intervenierenden Loher und Gerber, das sie betreffende ergangene Mandat aufzuheben, da sie, die die zu verarbeitenden Häute nicht nur akzisepflichtig einführen, sondern auch zum Absatz akzisepflichtig ausführen müssen, anders als andere Zünfte über Gebühr durch die doppelte Akzisepflicht belastet werden, Anspruch darauf, die Bäcker und die Metzgerzunft zu den von ihnen mißachteten vollen Akzisepflichten anzuhalten und die vom Bäckermonopol unterbundene akzisepflichtige Einfuhr von Brot durch Auswärtige zuzulassen
Vermerke
Enthält
Enthält
Quad.3: Anschlag betr. Akzise (gedruckt, 1778), Quad.4: Auszug Akzise- und Quittungsbuch (1728), Quad.5-9: vorinstanzliche Bescheide (1779), Quad.'12,15: Auszüge Wetzlarer Rentjournal (1779), Quad.14: Auszug Akziseregister (ab 1739), Quad.18: Rechnung (1779), in Quad.26: Ordnung (1656)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen |