359

Complete identifier

HStAD, B 3, 359

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1432 Januar 17
Original dating Original dating
1432 ipsa die sancti Anthonii confessoris

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet auf die von Hartmann Ulner v. Dieburg gegen ihn erhobenen Forderungen folgendermaßen:; 1. Was die Verluste betrifft, welche Hartmanns verstorber Vater Anselm Ulner als Amtmann Graf Eberhards v. Katzenelnbogen in der Obergrafschaft an Hengsten und Pferden erlitten hat, sowie seine Ausgaben und Zehrungskosten während der Amtmannschaft und die Schäden, welche ihm durch seine Gefangennahme von Anthonius v. Montfort entstanden sind, deren Ersatz Hartmann von ihm als Erbe seines Schwiegervaters an Land, Leuten und Gütern fordert, so antwortet der Graf, dass er eine besiegelte Quittung Anselms für den Grafen Eberhard besitzt, in der Anselm dem Grafen über den Ersatz aller Verluste und Schäden quittiert, die er durch ihn erlitten hat. Sie lautet folgendermaßen: [Folgt Nr. 1971]. Der Graf hofft demgemäß, Hartmann nichts zu schulden, und vertraut darauf, dass auch nach dem Recht der toten Hand der Beweis nicht erbracht werden kann, dass Anselm die genannten Verluste nach Ausstellung der obigen Quittung erlitten hat, zumal Hartmann nach dem Tode Graf Eberhards den Grafen Johann v. Katzenelnbogen wegen dieser Forderungen nicht angesprochen hat, obwohl er mündig und innerhalb des Landes war; 2. Da Hartmann die in seiner Forderungsliste erwähnten Register, Briefe und Zeugenaussagen (kuntschaft) nicht beigelegt hat, so dass der Graf darauf nicht antworten kann, verlangt Graf Johann, dass sie ihm, falls Hartmann dergleichen wirklich besitzt und noch vorlegt, keine Rechtsnachteile bringen. Was den Schaden betrifft, den die Leute Graf Diethers zur Zeit von dessen Fehde mit Graf Johann v. Nassau Hartmann an dessen Dorf Erzhausen von Arheilgen aus zugefügt haben sollen, so hat der Graf auf keinem Schiedstag davon gehört, und es war auch auf dem letzten in Anwesenheit Diethers von Isenburg zu Arheilgen keine Rede davon, so dass er nicht verpflichtet ist, darauf zu antworten. Diese Antwort übergibt Graf Johann an Diether von Isenburg, Herrn zu Büdingen, um danach die ihm übertragene Schlichtung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen und Hartmann vornehmen zu können.
Sealer Sealer
Siegel des Ausstellers
Formal description Formal description
glz. Aufz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen (Streitigkeiten mit den Ulnern v. Dieburg); Glz. Kopie Staatsarchiv Darmstadt, Ulner v. Dieburg
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Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3582

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