1934
Vollständige Signatur
ISG FFM, H.19.01, 1934
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
19.09.1738 - 28.07.1739
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Hellerhof
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
Organisations- und Aktenzeichen
Bl. 12-18
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Nr. 1: Beschwerdeschrift des Justinian von Holzhausen vom 25.9.1738 an den Rat: Holzhausen beklagt die Verletzung der Freiheit seines Hellerhofes am 19.9.1738 durch ein städtisches Grenadierkommando, das auf Befehl des Schöffenrates einen Darmstädtischen Fahnenflüchtigen suchte, der als Tagelöhner auf Holzhausens Hof arbeitete. Holzhausen fordert deswegen Satisfaktion.
Nr. 2: Zweite Beschwerdeschrift Holzhausens vom 6.11.1738: Laut Ratsbeschluss vom 25/26.9.1738 sollte Holzhausen die Sache noch einmal in Form eines Memorials vorbringen, was er hiermut tut.
Nr. 3: Undatiertes "Erinnerungs-Memoriale" Holzhausens an den Rat, der bisher noch nicht auf Nr. 2 geantwortet hat.
Nr. 4: Appellationszettel vom 4.2.1739: Der Rat hatte Holzhausen am 31.1.1739 folgenden Beschluss vom 29.1.1739 zugestellt: Man gestehe dem Hellerhof keine "Exemption und Freyheit" zu, so dass auch dem Satisfaktionsgesuch nicht stattgegeben wird. Holzhausen beauftragt nun den Notar Johann Friedrich Weich mit der Appellation an den Kaiser und "dero Höchste[s] Reichß Gericht", [d.h. an das Frankfurter Schöffengericht]. Laut Rückvermerk übergab Weich den Appellationszettel am 4.2.1739 dem Älteren Bürgermeister, der ihn am nächsten Tag an den Rat weiterleitete. Dieser verwies die Sache an das Gericht.
Nr. 5: Rezess des Schöffengerichtes vom 6.2.1739: Der Notar Weich will für Holzhausen vor Gericht die zu einer Appellation notwendigen Maßnahmen treffen (Eid, Kaution usw.).
Nr. 6: "Requisitio Actorum" Holzhausens vom 13.2.1739 an den Rat: Gemäß des jüngsten Reichabschiedes muss die appellierende Partei innerhalb von 30 Tagen die Auslieferung der zwischen beiden Parteien ausgetauschten Schriftstücke beantragen.
Nr. 7: Auszug aus dem Gerichtsprotokoll vom 13.7.1739, der am 28.7.1739 im Rat verlesen wurde: Das Gericht gesteht Holzhausens Anwalt von Harpprecht einen Aufschub von 2 Monaten zur Übergabe der Beschwerdeschrift ("libellus gravaminum") zu.
[Der Hellerhof wurde früher als Virneburg bezeichnet].
Nr. 2: Zweite Beschwerdeschrift Holzhausens vom 6.11.1738: Laut Ratsbeschluss vom 25/26.9.1738 sollte Holzhausen die Sache noch einmal in Form eines Memorials vorbringen, was er hiermut tut.
Nr. 3: Undatiertes "Erinnerungs-Memoriale" Holzhausens an den Rat, der bisher noch nicht auf Nr. 2 geantwortet hat.
Nr. 4: Appellationszettel vom 4.2.1739: Der Rat hatte Holzhausen am 31.1.1739 folgenden Beschluss vom 29.1.1739 zugestellt: Man gestehe dem Hellerhof keine "Exemption und Freyheit" zu, so dass auch dem Satisfaktionsgesuch nicht stattgegeben wird. Holzhausen beauftragt nun den Notar Johann Friedrich Weich mit der Appellation an den Kaiser und "dero Höchste[s] Reichß Gericht", [d.h. an das Frankfurter Schöffengericht]. Laut Rückvermerk übergab Weich den Appellationszettel am 4.2.1739 dem Älteren Bürgermeister, der ihn am nächsten Tag an den Rat weiterleitete. Dieser verwies die Sache an das Gericht.
Nr. 5: Rezess des Schöffengerichtes vom 6.2.1739: Der Notar Weich will für Holzhausen vor Gericht die zu einer Appellation notwendigen Maßnahmen treffen (Eid, Kaution usw.).
Nr. 6: "Requisitio Actorum" Holzhausens vom 13.2.1739 an den Rat: Gemäß des jüngsten Reichabschiedes muss die appellierende Partei innerhalb von 30 Tagen die Auslieferung der zwischen beiden Parteien ausgetauschten Schriftstücke beantragen.
Nr. 7: Auszug aus dem Gerichtsprotokoll vom 13.7.1739, der am 28.7.1739 im Rat verlesen wurde: Das Gericht gesteht Holzhausens Anwalt von Harpprecht einen Aufschub von 2 Monaten zur Übergabe der Beschwerdeschrift ("libellus gravaminum") zu.
[Der Hellerhof wurde früher als Virneburg bezeichnet].
Rückvermerk
Rückvermerk
Nr. 1: "p[rae]s. 25ten Sept. 1738", "Herr Justinian v. Holzhausen praetendirende Freyheit des Hoffs vor dem Eschenheimer Thor 1738"; "conf. Acta Criminalia de 1738. Sub no[m]i[n]e Martin Rumpff", "Untg. C 19 ad T", "Pro Nota obige Lit. T. ist ein Pergamentener original Brieff de 1503 und separatim ...gelegt befindlich";
Nr. 2: "Lect. in Sen. den 6. Nov. 1738", "Lect in Sen. d. 6. Nov. 1738 et concl. Ad Scabinatum";
Nr. 3: "Unt.gl. C 19 ad T", "conf. Q"; Nr. 4: "ins. d. 4. Febr. 1739. Not. Weich et Testes Not. Jacoby und Hacker cum floreno aureo", "Lect. in Sen. den 5. Febr. 1739", "Den 4 Febr. 1739 hat Notarius Weich in Gegenwarth zweyer Zeugennebst Überreichung des gewöhnlichen Gold so dem Tit. aelteren Herrn Burgermeister diesen Appellations Schedul insinuirt, welchen derselbe den 5 cs. bey Rath vorgebracht und die darauff dahin außgefallene Resolution, daß diese Appellation vor Gericht verwiesen werden solle, dem Not. allso angezeigt vnd sich von dem, daß bey Verfolgung der Appellation denen hiesig. Privilegiis et Statutis ein Gnugen wurde geleistet werden, handttreulich angeloben laßen".
Nr. 5: "Unt.gew. C 19 ad T";
Nr. 6: "Untg. C 19 ad T"
Nr. 2: "Lect. in Sen. den 6. Nov. 1738", "Lect in Sen. d. 6. Nov. 1738 et concl. Ad Scabinatum";
Nr. 3: "Unt.gl. C 19 ad T", "conf. Q"; Nr. 4: "ins. d. 4. Febr. 1739. Not. Weich et Testes Not. Jacoby und Hacker cum floreno aureo", "Lect. in Sen. den 5. Febr. 1739", "Den 4 Febr. 1739 hat Notarius Weich in Gegenwarth zweyer Zeugennebst Überreichung des gewöhnlichen Gold so dem Tit. aelteren Herrn Burgermeister diesen Appellations Schedul insinuirt, welchen derselbe den 5 cs. bey Rath vorgebracht und die darauff dahin außgefallene Resolution, daß diese Appellation vor Gericht verwiesen werden solle, dem Not. allso angezeigt vnd sich von dem, daß bey Verfolgung der Appellation denen hiesig. Privilegiis et Statutis ein Gnugen wurde geleistet werden, handttreulich angeloben laßen".
Nr. 5: "Unt.gew. C 19 ad T";
Nr. 6: "Untg. C 19 ad T"
Siegler
Siegler
Nr. 1-4 und 6: Unterschrift Holzhausen;
Nr. 7: Unterschrift Matthias Wilhelm Haag
Nr. 7: Unterschrift Matthias Wilhelm Haag
Literatur
Literatur
Battonn I, S. 261; Jung/Hülsen, Baudenkmäler 3, S. 319.
Deskriptoren
Deskriptoren
Personen: Holzhausen, Justinian von; Weich, Johann Friedrich: Notar; Hacker: Notar; Harpprecht, von: Anwalt; Jakoby: Notar; Haag, Matthias Wilhelm;
Sachbegriffe: Hellerhof; Virneburg; Eschenheimer Tor; Fahnenflucht; Appellation;
Körperschaften: Rat; Stadtgericht;
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Sprache: deutsch
Beschreibstoff: Papier
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |