457
Vollständige Signatur
ISG FFM, H.19.01, 457
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
28.01.1836 - 17.10.1836
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Lit. E. Nr. 189
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
Organisations- und Aktenzeichen
Bl. 13-22
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Nr. 1: Die Gebrüder [Conrad und Friedrich] Heitefuß hatten am 28.1.1836 beim Bauamt 4 Risse zum Neubau eines Wohnhauses mit Hinter- und Seitenbau eingereicht. Dieser Neubau soll auf den Plätzen Lit. E. Nr. 59 und 173 in der Großen Bockenheimer Gasse und in der Kalbächer Gasse errichtet werden. Der Nachbar Philipp Ludwig Blum (Handelsmann), [Besitzer des Hauses Lit. E. Nr. 189 auf dem Komödienplatz], erklärte sich unter geringfügigen Bedingungen einverstanden. Da die Gebrüder Heitefuß diese akzeptierten, erteilte das Bauamt am 4.3.1836 die Baugenehmigung. Dieser Baubescheid wurde Blum am 8.3.1836 durch den Bauamtsdiener Johann Jacob Fey zugestellt.
Nr. 2-5: Rechnung Blums vom 1.9.1836 an die Gebrüder Heitefuß über die Hälfte der Baukosten für die Brandmauer zwischen den Häusern Lit. E. Nr. 189 und Nr. 59. Blum sieht die Brandmauer als seine alleiniges Eigentum an und will aus Sicherheitsgründen keine weitere Erhöhung zulassen.
Nr. 6: Brief der Gebrüder Heitefuß vom 17.9.1836 an Blum: Sie erklären, dass siemit Blums Rechnung nicht einverstanden sind.
Nr. 7: Auf Antrag Blums vom 20.9.1836 beschließt das Bauamt am 3.10.1836, das betreffende Mauerstück durch die geschworenen Maurermeister Franz Brofft und Martin Ritter ausmessen zu lassen. Dieser Baubescheid wurde Blum am 4.10.1836 durch Fey überbracht.
Nr. 8: Rechnung der geschworenen Maurermeister vom 8.10.1836 über die Besichtigung der Brandmauer an Blums Haus.
Nr. 9: Am 10.10.1836 beschließt das Bauamt, beiden Parteien eine Abschrift des Berichtes der geschworenen Maurermeister zuzusenden.
Nr. 10a: Aufzeichnung über den Bericht der beiden Maurermeister, die die Brandmauer als Blums alleiniges Eigentum ansehen.
Nr. 10b: Konzept eines Antrages von Blums Anwalt Dr. Schneider beim Stadtgericht. Die Gebrüder Heitefuß wollen Blums Eigentumsrecht nicht anerkennen und "entblöden [sich]... sogar auch nicht, dieses Stück Brandmauer, welches ohnehin ausserst baufällig ist, eigenmächtig zu erhöhen und zu verändern". Das Bauamt wird gebeten, den "Bauarrest", der am 15.10.1836 den "Werkleuten (durchgestrichen: Werkmeister, Maurermeister Schaffner) der Gebrüder Heitefuß auferlegt wurde, zu bestätigen. Außerdem soll die Mauer wieder in ihren vorigen Stand gebracht werden.
Nr. 10c: Dekret des Stadtgerichtes vom 17.10.1836 an Dr. Schneider: Das am 15.10.1836 "provisorisch erkannte Bauverbot [wird] auf Gefahr und Kosten des Impetranten [Blum] bestättigt". Blum wird mit seiner Klage an die "Gerichts Commission" verwiesen.
Nr. 2-5: Rechnung Blums vom 1.9.1836 an die Gebrüder Heitefuß über die Hälfte der Baukosten für die Brandmauer zwischen den Häusern Lit. E. Nr. 189 und Nr. 59. Blum sieht die Brandmauer als seine alleiniges Eigentum an und will aus Sicherheitsgründen keine weitere Erhöhung zulassen.
Nr. 6: Brief der Gebrüder Heitefuß vom 17.9.1836 an Blum: Sie erklären, dass siemit Blums Rechnung nicht einverstanden sind.
Nr. 7: Auf Antrag Blums vom 20.9.1836 beschließt das Bauamt am 3.10.1836, das betreffende Mauerstück durch die geschworenen Maurermeister Franz Brofft und Martin Ritter ausmessen zu lassen. Dieser Baubescheid wurde Blum am 4.10.1836 durch Fey überbracht.
Nr. 8: Rechnung der geschworenen Maurermeister vom 8.10.1836 über die Besichtigung der Brandmauer an Blums Haus.
Nr. 9: Am 10.10.1836 beschließt das Bauamt, beiden Parteien eine Abschrift des Berichtes der geschworenen Maurermeister zuzusenden.
Nr. 10a: Aufzeichnung über den Bericht der beiden Maurermeister, die die Brandmauer als Blums alleiniges Eigentum ansehen.
Nr. 10b: Konzept eines Antrages von Blums Anwalt Dr. Schneider beim Stadtgericht. Die Gebrüder Heitefuß wollen Blums Eigentumsrecht nicht anerkennen und "entblöden [sich]... sogar auch nicht, dieses Stück Brandmauer, welches ohnehin ausserst baufällig ist, eigenmächtig zu erhöhen und zu verändern". Das Bauamt wird gebeten, den "Bauarrest", der am 15.10.1836 den "Werkleuten (durchgestrichen: Werkmeister, Maurermeister Schaffner) der Gebrüder Heitefuß auferlegt wurde, zu bestätigen. Außerdem soll die Mauer wieder in ihren vorigen Stand gebracht werden.
Nr. 10c: Dekret des Stadtgerichtes vom 17.10.1836 an Dr. Schneider: Das am 15.10.1836 "provisorisch erkannte Bauverbot [wird] auf Gefahr und Kosten des Impetranten [Blum] bestättigt". Blum wird mit seiner Klage an die "Gerichts Commission" verwiesen.
Rückvermerk
Rückvermerk
Nr. 1: "Ins. Hr. Handelsman P. L. Blum d. 8t. Merz 1836 J. J. Fey";
Nr. 7: "Ins. Hr. Handelsman P. L. Blum d. 4t. October 1836 J. J. Fey";
Nr. 9: "Ins. Hr. Handelsman L. Blum d. 11t. October 1836 J. J. Fey", Gebührenvermerk;
Nr. 10: "Ins. 17. Oct.", "Herrn Dr. Schneider", "F.1" [Gebührenvermer].
Nr. 7: "Ins. Hr. Handelsman P. L. Blum d. 4t. October 1836 J. J. Fey";
Nr. 9: "Ins. Hr. Handelsman L. Blum d. 11t. October 1836 J. J. Fey", Gebührenvermerk;
Nr. 10: "Ins. 17. Oct.", "Herrn Dr. Schneider", "F.1" [Gebührenvermer].
Siegler
Siegler
Nr. 1: Unterschrift des Bauschreibers [Johann Nikolaus] Losekamm;
Nr. 3: Unterschrift Blum;
Nr. 6: Unterschrift Gebr. Heitefuß;
Nr. 7: Unterschrift Losekamm;
Nr. 8: Unterschriften der geschw. Maurermeister Brofft und Ritter;
Nr. 9: Unterschrift Losekamm;
Nr. 10b: Unterschrift Dr. Schneider;
Nr. 10c: Unterschrift [des Sekretär der Stadtgerichtskanzlei Johannes] Hartmann.
Nr. 3: Unterschrift Blum;
Nr. 6: Unterschrift Gebr. Heitefuß;
Nr. 7: Unterschrift Losekamm;
Nr. 8: Unterschriften der geschw. Maurermeister Brofft und Ritter;
Nr. 9: Unterschrift Losekamm;
Nr. 10b: Unterschrift Dr. Schneider;
Nr. 10c: Unterschrift [des Sekretär der Stadtgerichtskanzlei Johannes] Hartmann.
Deskriptoren
Deskriptoren
Personen: Blum, Philipp Ludwig: Handelsmann; Heitefuß, Konrad; Heitefuß, Friedrich; Losekamm, Johann Nikolaus: Bauschreiber; Fey, Johann Jakob: Bauamtsdiener; Brofft, Franz: Maurermeister; Ritter, Martin: Maurermeister; Schneider: Anwalt; Schaffner: Maurermeister; Hartmann, Johannes: Sekretär der Stadtgerichtskanzlei;
Sachbegriffe: Lit. E. Nr. 189; Gebäude; Komödienplatz; Lit. E. Nr. 59; Große Bockenheimer Gasse; Lit. E. Nr. 173; Kalbächer Gasse; Stadtgericht;
Körperschaften: Bauamt;
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Sprache: Deutsch
Beschreibstoff: Papier
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |