168/1290

Vollständige Signatur

HStAD, A 2, 168/1290

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1256 Mai 13
Originaldatierung Originaldatierung
anno domini 1256 3 Idus maii

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Mainz, Deutschordenskommende

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Mainz (Stadt): Arnold, Kämmerer, Friedrich, Schuultheiß, Richter, Rat und gesamte Bürgerschaft von Mainz bestätigen, dass die Matrona Margareta, Witwe Arnolds von Pinquia, ihres Mitbürgers, öffentlich bekannt hat, dass sie zur Ehre Gottes und der heiligigen Jungfrau die gesamte Hälfte ihrer beweglichen und unbeweglichen Güter den Brüdern des Deutschen Ordens übermacht hat mit Ausnahme von 20 Mark kölnischer Denare, die sie aus den Gütern erhält, die dem Apotheker Berhold gehörten. Die Deutschordensbrüder haben auf Bitten den Sohn als künftigen Bruder angenommen, sofern er in den Orden eintreten will, wenn er volljährig ist. Wenn nicht, kann er frei zurücktreten und erhält seine Güter. Außerdem müssen die Brüder von den 100 Mark kölnischer Denare, für die ihnen die Matrona ihren Hof gen. zu Arnold von Pinguia bei St. Gangolf in Mainz verkauft hat, 50 Mark dem genannten Sohn zuteilen, wenn er nicht bei ihnen bleiben will, andernfalls stehen sie ihm für seine Zwecke zur Verfügung. Zu Lebzeiten kann die Matrona über ihre beweglichen Güter durch Testament verfügen oder sie zu ihrem Seelenheil verkaufen; nach ihrem Tod fällt die Hälfte aller Güter den Brüdern zu.
Rückvermerk Rückvermerk
No. 33 dis sint die briff ub uns hoff
anno 1256
Siegler Siegler
Stadt Mainz
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, ein anhängendes Wachssiegel an Seidenschnüren, beschädigt

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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