2055

Complete identifier

HStAM, Urk. 56, 2055

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Vergleich zwischen dem Kloster Hersfeld und der Propstei St. Petersberg über die Ausübung von Gerichtsrechten
Dating Dating
1612 Februar 15
Original dating Original dating
Geben undt geschehen den funfzehenden Februarii im sechzehenhundert undt zwölften jahre

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Es wird bekundet, dass es zwischen Otto, Administrator des Klosters Hersfeld und Landgraf von Hessen, und Nikolaus Selig, Doktor der Rechte und Propst von St. Petersberg, zu einem Vergleich wegen Streitigkeiten um die Ausübung von Gerichtsrechten in verschiedenen der Propstei gehörenden Dörfern gekommen ist. Die betreffenden Dörfer, Höfe und Mühlen waren einst durch Michael [Landgraf], Abt von Hersfeld, an die Propstei übertragen und die Übertragung durch Joachim [Roell], Abt von Hersfeld, 1599 bestätigt worden. Im Folgenden werden gemäß den Regelungen von 1599 ausführlich die Gerichtsrechte zwischen dem Kloster Hersfeld und der Propstei St. Petersberg in den genannten Orten festgelegt. Die Propstei behält die hohe Gerichtsbarkeit in Rotensee [Dorf der Gem. Hauneck, Lkr. Hersfeld-Rotenburg]. Zusätzlich erfolgt eine Regelung über den strittigen Viehtrieb hersfeldischer und rotenseeischer Einwohner, der die Propstei geschädigt hatte. Ankündigung der Unterfertigung und Siegelankündigung [Kanzleisiegel] des Administrators Otto. Ankündigung der Unterfertigung Propst Nikolaus' und Siegelankündigung der Propstei St. Petersberg. Nennung weiterer Orte.
Signatures Signatures
Otto p[ostulierter] ad[ministrator] des stiffts Hersfelt l[andgraf] z[u] Heßenn subscripsit
Nicolaus probst zu St. Petersbergk undt capitularis des stiffts Hersfeldt pro se subscripsit
Sealer Sealer
Otto, Administrator des Klosters Hersfeld und Landgraf von Hessen
Propstei St. Petersberg
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, 2 an Pergamentstreifen anhängende Siegel (Siegel Nr. 1 in Holzkapsel)

Information / Notes


Additional information Additional information
Die in der Urkunde erwähnte Besitzbestätigung für die Propstei St. Petersberg von 1599 ist im Bestand Urk. 56 nicht überliefert.

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