817
Complete identifier
HStAM, Urk. 26, 817
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1344 Juni 11
Original dating
Original dating
Gegebin da man zahlte von Cristis geburte zu latine a. d. 1344, feria sexta post diem beati Bonifacii episcopi et sociorum eius.
Former identifier
Former identifier
A II Haina, Kloster
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Gernot Ciginbart und seine Ehefrau Metza Hopphin, Bürger zu Gelnhausen, stiften das von ihnen bei den Blanken (gen den Blanckin) und ihrem Wohnhaus erbaute Haus, das hinten an den Hof des Klosters Haina stößt, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil und aller Elenden Trost als ständige Herberge für gute, fromme und rechtschaffene Leute und Kinder. Zunächst erhalten es auf Lebenszeit Konrad von Meißen (Myssen) und sein Geselle Martin; bei eines Tod soll der andere ein oder zwei andere Leute auswählen. Keller und Stall des Hauses bleiben den Ausstellern auf Lebenszeit vorbehalten und fallen erst nach ihrem Tod den Bewohnern des Hauses zu. Künftige Bauten an ihrem Wohnhaus oder seinem Grundstück dürfen die Herberge nicht schädigen. Gernot selbst und der Gelnhäuser Bürger Wigel Snelle sollen auf Lebenszeit Vormünder der Herbergsbewohner sein, wobei nach eines Tod der andere nach Beratung mit den Pfründnern einen neuen Mitvormund bestimmen soll. Die Vormünder sollen verhindern, daß jemand in die Herberge kommt, der ein gottloses und anstößiges Leben führt.
Sealer
Sealer
Die Stadt Gelnhausen.
Formal description
Formal description
Ausf., dt., Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt.
Printing specifications
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Regest: Franz Nr. 527, Zweiter Band
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page |