Vollständige Signatur

HHStAW, 1008 a, 96

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Wilhelm Ludwig Graf zu Nassau (Nassaw) Katzenelnbogen (Catzenelnbogen) Vianden und Diez (Dietz), Herr au Beilstein bekundet für sich und seine Brüder Johann, Georg, Ernst Kasimir und Johann Ludwig, Grafen zu Nassau- Katzenelnbogen, dass Joachim von Hoenberg (Hönnberg) die Lehen in und um Dorndorf (Dorndorff), die schon seine Eltern und Voreltern zu ständigen Lehen hatten, von dem Landgrafen von Hessen zu Erblehen erhalten hat. Diese Lehen sind durch den von Wilhelm Ludwigs Großvater, Graf Wilhelm zu Nassau, geschlossenen Katzenelnboger Vertrag von Hessen an Nassau gekommen. Graf Wilhelm Ludwig gibt daher diese Lehen den Brüdern Philips und Otte-Herman von Langenbach, als den Söhnen der Juliane, Tochter des verstorbenen Joachim von Hoenberg zu Erblehen und zwar sowohl den Teil, den sie von ihrer verstorbenen Mutter, haben, wie auch den Teil, den die verstorbene Schwester ihrer Mutter, Judith, Witwe des Hans Endress von Klingelbach(Clingelbach) hatte ihren Neffen übertragen und cediert und schriftlich gebeten hat, sie damit zu belehnen. Mit dieser Belehnung werden die Brüder von Langenbach Mannen und Burgmannen der Grafen von Nassau in Diez und Philipp schwört für sich und seinen Bruder den Lehnseid.
Datierung Datierung
1608-02-09
Originaldatierung Originaldatierung
Datum den 9. tag Februarii im Jahr nach Christi gepurth 1608

Vermerke (Urkunde)


Rückvermerk Rückvermerk
Auf dem Umschlag: 1 Goldgl .
Siegler Siegler
Siegel des Ausstellers
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament, anhängendes Siegel abgefallen, fehlt.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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