3643
Vollständige Signatur
HHStAW, 1, 3643
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Maria Agatha Zimmermann, Wetzlar gegen Vogt, Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichtes Wetzlar, Wetzlarer Barbierzunft, (Lizentiat Johann Jacob Wahl, Prokurator am RKG, Wetzlar)
Laufzeit
Laufzeit
(1406-) 1726-1752
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Magistrat Wetzlar (1725)
Stadtgericht Wetzlar (1726)
RKG (1726)
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils,
Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass die Kl., die mit Hilfe qualifizierter Gesellen die von ihrem verstorbenen Ehemann eingerichtete Badestube führt, in ihrem Recht durch Aushang eines Baderbeckens auf ihren Betrieb hinzuweisen, chirurgische Behandlungen und Rasuren auch bei Hausbesuchen durchzuführen, nicht beschnitten wird, wie dies durch die Zunftartikel der neu konstituierten Baderzunft geschehen war,
Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Schäden durch die bekl. Baderzunft
Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass die Kl., die mit Hilfe qualifizierter Gesellen die von ihrem verstorbenen Ehemann eingerichtete Badestube führt, in ihrem Recht durch Aushang eines Baderbeckens auf ihren Betrieb hinzuweisen, chirurgische Behandlungen und Rasuren auch bei Hausbesuchen durchzuführen, nicht beschnitten wird, wie dies durch die Zunftartikel der neu konstituierten Baderzunft geschehen war,
Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Schäden durch die bekl. Baderzunft
Vermerke
Enthält
Enthält
diverse Zeugnisse (z.T. gedruckt, Pergament, ab 1716),
Quad. 27: vorinstanzliche Akten (ab 1722),
Quad. 26: kaiserliches Baderprivileg (1406)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | Duplikatfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |