3458
Vollständige Signatur
HHStAW, 1, 3458
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Lizentiat Conrad Franz von Steinhausen (+), Prokurator am RKG, Wetzlar, dann Johann Arnold Laurentius von Steinhausen, Anton Ludwig von Steinhausen, Wetzlar gegen Solms-braunfelsische Regierung, Dr. iur. Friedrich Moritz Meyer, Osnabrück, als Masseverwalter der Hinterlassenschaft des + Dr. iur. Moritz Meyer, Altenstädten, Johann Christian Diel, Schultheiß, Aßlar, Vormund des Sohnes des Dr. iur. Moritz Meyer, NN Busch, Notar, Wetzlar, Kontradiktor der meyerschen Konkursmasse
Laufzeit
Laufzeit
(1699-) 1725-1726 (-1733)
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Solms-braunfelsische Regierung (1724)
nach Aktenversendung Juristenfakultät Marburg (1724)
RKG (1725)
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils,
Anspruch auf deutliche Trennung des Liquidationsverfahrens um die meyersche Hinterlassenschaft von dem Verfahren um die Rangeinsetzung der meyerschen Gläubiger,
Anspruch auf Erstellung eines Nachlassinventars,
Anspruch auf Versteigerung des meyerschen Nachlasses zur Befriedigung der Gläubiger,
Anspruch auf Einsetzung des Kl. in Ansehung seiner Forderung aus einem Darlehen für + Dr. Meyer aus dem Jahre 1699 über 1000 rheinische Gulden, welches nur schleppend mit Naturalien verzinst worden war und für welches der Kl. durch Dekret des Wilhelm Moritz Graf zu Solms-Braunfels, nachdem das Darlehen gekündigt worden war, in das als Sicherheit gesetzte meyersche Gut zu Altenstädten und eine Wiese in der Albshäuser Gemarkung gesetzt worden war, in eine Rangstelle sowohl vor den nicht dinglich gesicherten Forderungen als auch vor anderen Hypotheken
Anspruch auf deutliche Trennung des Liquidationsverfahrens um die meyersche Hinterlassenschaft von dem Verfahren um die Rangeinsetzung der meyerschen Gläubiger,
Anspruch auf Erstellung eines Nachlassinventars,
Anspruch auf Versteigerung des meyerschen Nachlasses zur Befriedigung der Gläubiger,
Anspruch auf Einsetzung des Kl. in Ansehung seiner Forderung aus einem Darlehen für + Dr. Meyer aus dem Jahre 1699 über 1000 rheinische Gulden, welches nur schleppend mit Naturalien verzinst worden war und für welches der Kl. durch Dekret des Wilhelm Moritz Graf zu Solms-Braunfels, nachdem das Darlehen gekündigt worden war, in das als Sicherheit gesetzte meyersche Gut zu Altenstädten und eine Wiese in der Albshäuser Gemarkung gesetzt worden war, in eine Rangstelle sowohl vor den nicht dinglich gesicherten Forderungen als auch vor anderen Hypotheken
Vermerke
Enthält
Enthält
Quad. 4: Urteil der Juristenfakultät Marburg (1724),
Quad. 7: Schuldverschreibung (1699)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
vgl. Nr. 3457
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | Duplikatfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |