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HStAD, E 3 A, 90/3

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Titel Titel
Verordnung: Die Verordnung vom 17. Juli des Jahres besagt, dass die Bekenner der mosaischen Religion ihre Kinder in die Schule der christlichen Ortseinwohner schicken müssen, es sei denn, sie hätten eine eigene Schule, die nach den vorliegenden Bestimmungen eingerichtet ist
Laufzeit Laufzeit
Langen, 1823 Oktober 18

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