101/20
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 101/20
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Anweisung: Alle Beschwerden wegen Grund-, Personal- und Fenster-Steueransätzen für das Jahr 1823 in der Provinz Rheinhessen müssen vor dem 1. Mai des Jahres eingereicht sein. Bei Gewerbesteuer-Ansätzen auf die Wein-, Bier- und Branntwein-Debitenten muss dies vor dem 1. Juni des laufenden Jahres bei der Hessischen Oberfinanzkammer erfolgen. Ausführliche Anordnungen anbei
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1823 Januar 6
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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