60/21
Complete identifier
HStAD, E 3 A, 60/21
Case file
Identification
Title
Title
Verordnung: Es ist schon mehrmals die Verordnung ergangen, dass die bei den Rentereien eingehenden Früchte wie folgt verkauft werden sollen; ein Drittel um Weihnachten, ein Drittel um Ostern und das letzte Drittel kurz vor Beginn der Ernte. An diese Einteilung haben sich alle zu halten
Life span
Life span
Darmstadt, 1780 Januar 4
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsdigitalisat | TIF | Show details page | ||
| Original | Akte | Show details page |
Show digital copies