60/21

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HStAD, E 3 A, 60/21

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Title Title
Verordnung: Es ist schon mehrmals die Verordnung ergangen, dass die bei den Rentereien eingehenden Früchte wie folgt verkauft werden sollen; ein Drittel um Weihnachten, ein Drittel um Ostern und das letzte Drittel kurz vor Beginn der Ernte. An diese Einteilung haben sich alle zu halten
Life span Life span
Darmstadt, 1780 Januar 4

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