Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 44/47

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Forstkandidaten haben sich nach bestandener Prüfung vor der Anstellung im Staatsdienst zu befähigen. Die den Revierförstern zugewiesenen Kandidaten sind wie in vorliegender Verordnung aufgeführt zu beschäftigen, zu überwachen und zu begutachten. Bei der Begutachtung sind die aufgeführten Richtlinien gewissenhaft und genau zu beantworten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1850 Dezember 6

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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