1314
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1314
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1496 Juni 22
Original dating
Original dating
... der geben ist uf Mitwochen der zehen tausent ritter tag nach Cristi unnsers lieben Hern geburt viertzehenhundert unnd in dem seszunndnewntzigisten iarn
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Marschall Simon von Schlitz genannt von Görtz, Walter von Weyhers, Albrecht von Trümbach und Simon von Schenkwald bekunden, dass sie den Streit um die Einlösung der verpfändeten Vogteien zwischen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, einerseits, und Elisabeth (Else), Witwe des Ebersberg von Weyhers, ihrem Eidam Georg (Jorg) von Weyhers, Heinrich von Merlau, Eberhard (Ebert) von Merlau und Simon von Merlau andererseits, geschlichtet haben. Im Einzelnen gibt es Streit um die Einlösung folgender Güter durch den Abt: die Dörfer Ried, Heienfeld (Heyenfelt) [Wüstung an der Haun unterhalb von Dittershausen], Rönshausen (Ranshausen), Rauschelbach (Ritzselbach), zwei Güter in Niederlütter (Niderlutter) [bei Eichenzell ?] sowie die Anteile der von Weyhers und von Merlau an Schmalnau und Thalau (Dala). Die Schlichter haben die Argumente beider Seiten angehört und mit Zustimmung beider Parteien folgendes Urteil gefällt: Abt Johann und das Kloster Fulda erhalten erblich Ried, Heienfeld, Rönshausen, Rauschelbach, die zwei Güter in Niederlütter und alles, was Georg von Weyhers, Heinrich von Merlau, Eberhard und Simon von Merlau an diesen Orten bisher verpfändet war oder von ihnen als Erbe beansprucht wurde sowie wie alle anderen verpfändeten Güter an diesen Orten. Verpfändete Güter an diesen Orten können von Fulda ohne Widerspruch der von Weyhers oder der von Merlau eingelöst werden. Die von Weyhers und von Merlau müssen sich hingegen mit der gezahlten Ablösung zufrieden geben und erhalten von Fulda nicht die von ihnen verlangten weiteren Zahlungen. Schmalnau und Thalau sind nicht, wie Abt Johann beansprucht hat, Teil der eingelösten Güter. Sie werden den von Weyhers und von Merlau zugesprochen. Damit sollen die Streitigkeiten beigelegt sein. Über diese Schlichtung wird eine Urkunde in zweifacher Ausfertigung ausgestellt. Abt Johann, Elisabeth, Heinrich, Eberhard und Simon bekunden ihre Zustimmung zu diesem Schiedsspruch und versichern, ihn einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6, Avers 7, Avers 8, Avers 9, Avers 10)
Sealer
Sealer
Abt Johann [I. von Henneberg], Georg von Weyhers, Heinrich von Merlau, Eberhard von Merlau, Simon von Merlau, Friedrich von Hutten
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, zehn mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 beschädigt)
Further records
Further records
Vgl. die zweite Ausfertigung unter Nr. 1315.
Information / Notes
Additional information
Additional information
Die genaue Reihenfolge der Siegler lässt sich anhand der Siegelankündigung nicht erschließen, da hier die Namen der Siegler nur unvollständig genannt werden. Auch die Siegel sind teilweise beschädigt. Da in der Urkunde einschließlich der Schlichter zehn Männer genannt werden und zehn Siegel angehängt sind, werden vermutlich alle zehn Personen gesiegelt haben. Friedrich von Hutten siegelt für seine Schwester Elisabeth.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Show details page |
Show digital copies