1266
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1266
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1490 Juni 17
Originaldatierung
Originaldatierung
... uff Donnerstag nach sant Veits tagk nach Cristi unsers Herrn geburt vierzehenhundert und im neuntzigistem iare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass die Brüder Konrad und Johann (Hans) von Mansbach aus bestimmten Gründen dem Oheim des Abtes, Wilhelm dem Mittleren, Landgraf von Hessen, Graf von Ziegenhain und Nidda, auf ihre Lebenszeit die Öffnung (eyner freyen offenung) ihrer Burg Mansbach verschrieben haben, was jedoch nicht gegen das Kloster Fulda, das Kloster Hersfeld oder gegen ihn [Wilhelm] selbst benutzt werden, sondern sich an die Bestimmungen einer Urkunde, die von 1490 Mai 25 (uff Dinstag nach dem Sontag Exaudi) datiert, halten soll. Johann bekundet, dass dies mit seiner Zustimmung als Lehnsherr über Mansbach geschehen ist. Diese Öffnung darf jedoch nicht gegen das Kloster Fulda gebraucht werden, und auch alle anderen Rechte des Klosters Fulda bleiben davon unberührt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Abt Johann [I. von Henneberg]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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