Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 820

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1428 Juni 4
Originaldatierung Originaldatierung
Geben zu Steynheim ... an dem nechsten Friitag nach unsers Heren lichnam tag anno Domini millesimo quadringentesimo vigesimooctavo

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet, dass ihm Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld, Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. Eine Hälfte ist an Johann Baptist [Juni 24], die andere an Weihnachten [Dezember 25] fällig. Konrad bestätigt, dass der Abt einen Abschlag in Höhe von 50 Gulden für die am kommenden Johannestag fällige Summe gezahlt hat. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Steinheim [Stadt Hanau]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften Unterschriften
(Ad relacionem domini Iohannis de Rodenstein / Petrus Schencke)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814 und 815.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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