2209
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 2209
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1732 September 27
Original dating
Original dating
So geschehen Schlüchtern den 27ten Septembris 1732
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Es wird bekundet, dass es zwischen dem Kloster Fulda und der Grafschaft Hanau 1731 August 25 [vgl. Nr. 2205] zu einer Grenzbegehung und anschließenden Grenzbeschreibung gekommen ist. Damals ist die Regulierung der Grenze zwischen den fuldischen Ämtern Neuhof und Sannerz und dem an die Herrschaft Hessen-Kassel verpfändeten hanauischen Amt Brandenstein noch zurückgestellt worden. Zur Regulierung dieser Grenze haben sich Abgeordnete beider Parteien unter Hinzuziehung von Beamten, oberen und unteren Forstbediensteten sowie Untertanen beider Seiten eingefunden. Grundlage für die Begehung bildete eine frühere Grenzbegehung von 1719 August 31 bis 1719 September 7 [vgl. Nr. 2141 und 2142]. Mit der Begehung ist 1732 September 10 begonnen worden. Wie in der früheren Vereinbarung ist auch jetzt verabredet worden, dass durch die Setzung der Grenzsteine Privatrechte (iuribus privatorum) nicht verletzt werden sollen. Auf Kosten der jeweiligen Besitzer haben die Beamten und Ingenieure die Grenze versteint und beschrieben. Dem Rezess ist ein exakter geometrischer Riß samt Abbildungen der Grenzsteine als Anlage beigegeben worden. Mit der Begehung ist bei einem auf der Hutweide von Leonhard Heilmann aus Elm gelegenen Grenzstein begonnen worden; nach der Beschreibung von 1719 war dies der Stein Nr. 81, nach der von 1731 der Stein Nr. 122. In der Grenzbeschreibung von 1512 wurde dieser Stein als erster Stein genannt. Die Grenzsteine sind gemäß der Beschreibung im Wechsel auf den beiden Herrschaftsgebieten gesetzt worden. Alle Steine sind mit dem Datum 1731 versehen worden; der Grenzgang ist 1732 September 27 beendet worden. Der Beschreibung ist eine Grenzkarte mit der richtigen Distanz zwischen den Steinen, gemessen in Ruten und Schuhen, beigefügt worden. Bereits während einer früheren Begehung ist durch das Los entschieden worden, dazu das fuldische Maß einzusetzen. Der Rezess ist in dreifacher Form ausgefertigt worden. Dabei hat der fuldische Gesandte das für das Kloster Fulda bestimmte Schreiben allein unterfertigt, während die anderen Ausfertigungen jeweils vom königlich-schwedischen und fürstlich-hessischen Gesandten sowie vom hanauischen Gesandten zusammen unterzeichnet wurden, um diese ihren jeweiligen Herrschaft vorzulegen. Handlungsort: Schlüchtern. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. Seite, Rückseite; Siegel: 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel, 3. Lacksiegel)
Signatures
Signatures
(Johann Philipp Langius / ihro königl[ichen] may[estä]t in Schwed[en] [?] d[eputatus] / hochfürstl.[icher] h[essen]-kassel[ischer] [?]oberschultheiß / zu Hersfelld
Wilhelm Eckhardt Faust / pro tempore renthmeister im / amt Brandenstein
Johann Daniel Ihm /hochgräfl[ich] hanauischer / hoffgerichtsrath)
Sealer
Sealer
Johann Philipp Lange, Johann Daniel Ihm, Wilhelm Eckhard Faust
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Papierlibell, drei aufgedrückte Lacksiegel
Further records
Further records
StaM, Kopiare Fulda: K 445, f. 314r-316r
Information / Notes
Additional information
Additional information
Die Grenzsteinbeschreibung von 1512 ist nicht erhalten.
Landgraf Friedrich I. von Hessen-Kassel [1676-1751] war seit 1720 König von Schweden. Er war verheiratet mit Ulrike Eleonore, einer Tochter des schwedischen Königs Karl XI., die 1720 zu seinen Gunsten abdankte.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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