2106
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 2106
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1709 April 24
Original dating
Original dating
So geben Fulda den vier undt zwantzigsten Aprilis deß ein tausendt sieben hundert undt neünten jahrs
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters, Johann (Hans) Heinrich Lorey in der Hinterburg [in Fulda], sowie dessen Ehefrau und ihren Erben auf seine Bitten hin ein Bratlehen als erbliches Lehen mit allen Rechten und allem Nutzen gegeben hat. Dieses Lehen besteht aus mehreren weit verstreuten Grundstücken (beystücken). Es folgt eine genaue Beschreibung der Lage der einzelnen Beete und Grundstücke. Johann Heinrich Lorey hat das Recht, das Lehen zu vererben, zu verkaufen oder einzutauschen. Er hat dem Kloster in das zuständige Zentamt einen jährlichen Erbzins in Höhe von insgesamt anderthalb Böhmischen [Groschen] zu geben. Dieses Erblehen wird im Falle eines Abtswechsels durch die fuldische Kanzlei erneuert, bei Verkauf oder Tausch des Lehens gilt hingegen die gemeine Kammerlehnordnung des Klosters. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Signatures
Signatures
(Adalbert abbt manu propria [links unter der Plica])
Sealer
Sealer
[Rentkammer des Klosters Fulda]
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
Information / Notes
Additional information
Additional information
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Show details page |
Show digital copies