Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2325

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1757 März 7
Originaldatierung Originaldatierung
Geschehen Fuld den 7ten Martii im 1757ten iahre

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Amand [von Buseck], der verwitweten Zentgräfin Maria Gertrud, Johann Baptist Pauli und Johann Andreas Schmitt und deren Erben mehrere Teile (beystücke) eines ehemals zusammengehörenden, nunmehr aber aufgeteilten Bratlehens nach Fuldaer Lehnrecht dauerhaft verliehen hat. Die Lehnsteile sind von Susanne Güllner an die Genannten gelangt (devolvirt) und sind in [einem Register] der Rentkammer des Abts genau verzeichnet. Die Lehnsempfänger haben sich eidlich verpflichtet, die jährlichen Abgaben (schuldigkeiten), die mit den Lehen verbunden sind, zu entrichten. Bei jedem Heimfall des Lehens haben sie es von der Kanzlei des Abts erneut zu empfangen. Siegelankündigung der Kanzlei von Fulda (fürstliches cantzley insiegel). Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk Rückvermerk
(Taxa 3 gulden / 1/2 gulden)
Siegler Siegler
[Kanzlei Fulda]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 169

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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