2325
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2325
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1757 März 7
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen Fuld den 7ten Martii im 1757ten iahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Amand [von Buseck], der verwitweten Zentgräfin Maria Gertrud, Johann Baptist Pauli und Johann Andreas Schmitt und deren Erben mehrere Teile (beystücke) eines ehemals zusammengehörenden, nunmehr aber aufgeteilten Bratlehens nach Fuldaer Lehnrecht dauerhaft verliehen hat. Die Lehnsteile sind von Susanne Güllner an die Genannten gelangt (devolvirt) und sind in [einem Register] der Rentkammer des Abts genau verzeichnet. Die Lehnsempfänger haben sich eidlich verpflichtet, die jährlichen Abgaben (schuldigkeiten), die mit den Lehen verbunden sind, zu entrichten. Bei jedem Heimfall des Lehens haben sie es von der Kanzlei des Abts erneut zu empfangen. Siegelankündigung der Kanzlei von Fulda (fürstliches cantzley insiegel). Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk
Rückvermerk
(Taxa 3 gulden / 1/2 gulden)
Siegler
Siegler
[Kanzlei Fulda]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 169
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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