5777
Complete identifier
HStAM, Urk. 100, 5777
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Vergleich im Streit zwischen Fulda und Hanau um den Drasenberg
Dating
Dating
1512 Juni 17
Original dating
Original dating
Anno 1512 donnerstag nach sanct Veits tag
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Melchior Küchenmeister, Propst von Johannesberg bei Fulda, Dietrich von Ebersberg, Amtmann von Haselstein, als Vertreter Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und seines Koadjutors und bestätigten [Abtes von Fulda], Hartmann [Burggraf von Kirchberg] einerseits sowie Friedrich von Dörpfeld, Ritter, Amtmann von Hanau und Sebastian von Lautter als Vertreter des Reinhard Graf von Hanau und Herr von Münzenberg andererseits bekunden gemeinsam als Schlichter die erfolgreiche Aushandlung eines Vertrages zwischen Abt und Graf wegen der strittigen Grenzen und Gerechtigkeiten auf dem Drasenberg zwischen Weidenau und Reinhards und zwischen Schlüchtern und Rückers. Eine im Folgenden inserierte Urkunde belegt die Zustimmung des Abtes von Fulda und des Grafen von Hanau. Das strittige Gebiet wurde gemeinsam beritten und in Augenschein genommen, Zeugen wurden gehört und schließlich entsprechende Grenzsteine mit beiden Wappen im Einvernehmen gesetzt. Angabe der Grenzsteine. Es folgt eine detaillierte Grenzbeschreibung. Die armen Leute beider Herrschaften sollen trotz der neuen Steinsetzung ungehindert ihre bisherige Weide- und Holzgewohnheiten, mit Ausnahme des Eichen- und Buchenholzes, nutzen können. Die Nutzung der Früchte in der Holzung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Herrschaft. Die beiden Steinbrüche bei der Wüstung Stillerz unterliegen der gemeinsamen Nutzung von Fulda und Hanau. Beide Parteien verpflichten sich, nur gemeinsam Gräben oder Befestigungen anzulegen, allerdings mit der Maßgabe, dass die armen Leute weiterhin ihre Nutzungen ausüben können. Außerdem werden durch diese Einigung die Rechte des Klosters Schlüchtern sowie die der von Weyhers und von Lautter nicht berührt. Siegelankündigung. Abt Johann, Koadjutor Hartmann sowie Dekan Hermann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Vergleich. Johann [V.] Graf zu Nassau-[Dillenburg] und Gräfin Katharina von Hanau, geborene Gräfin von Schwarzburg-[Blankenburg], Witwe, bekunden als Vormünder der Brüder und Grafen Philipp von Hanau und Balthasar von Hanau, dass sie den ausgehandelten Vergleich einhalten und ihm nicht zuwiderhandeln werden. Inserierte Urkunde von 1511 Dezember 10: Johann [I. von Henneberg, Abt von Fulda, Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor und bestätigter [Abt von Fulda] und Reinhard Graf von Hanau und Herr von Münzenberg bekunden für sich, ihre Erben und Nachfolger, dass sie wegen Streitigkeiten im Gebiet des Drasenbergs ihre Räte Melchior Küchenmeister, Propst von Johannesberg bei Fulda und Dietrich von Ebersberg, Amtmann von Haselstein, für Fulda und Friedrich von Dörpfeld, Ritter, Amtmann von Hanau und Sebastian von Lautter für Hanau mit der Schlichtung der Streitigkeiten beauftragt haben. Die Aussteller versichern, die von ihren Unterhändlern getroffenen Vereinbarungen zu akzeptieren und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Ankündigung der Sekretsiegel der drei Aussteller. Dekan Hermann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu den Entscheidungen und versichern, die Entscheidungen zu akzeptieren und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Ankündigung des Geschäftssiegels von Dekan und Konvent.
Formal description
Formal description
Abschrift, 16. Jahrhundert, sechs Blatt Papier.
Further records
Further records
Urk. 75 Nr. 1431
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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