Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 100, 3062

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Verkauf der Hälfte von Eppstein an Landgraf Wilhelm
Datierung Datierung
1492 August 06
Originaldatierung Originaldatierung
Anno 1492 am Montag nach sanct Peters tag ad vincula

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Gottfried von Eppstein und Münzenberg, Graf zu Diez, verkauft dem Landgraf Wilhelm d.J. von Hessen die Hälfte des Schlosses Eppstein, das vom Reiche lehnsrührig ist, mit Zubehör. Es folgt eine umfangreiche Beschreibung der zugehörigen Herrschaft, die mit der Beschreibung des verkauften Anteils am Schlosse beginnt, bestehend aus der großen steinernen Kemenate beim Hauptturm, den Bauten der Schreiberei und der Badestube, der Kemenate in der Vorburg bei der hinteren Pforte zwischen den beiden Türmen nach dem Orte hin, dem Hauptturm samt zwei Brunnen, dem großen Plan innerhalb des Schlosses zwischen der erstgenannten Kemenate und dem Teil des Schlosses, den sich der Verkäufer vorbehalten hat. Auf diesem Plan darf der Landgraf einen Küchenbau errichten. Der Verkauf schließt ferner den Ort Eppstein ein, das Landgericht Mechthildshausen, die Dörfer Delkenheim, Massenheim, Diedenbergen, Breckenheim und Wallau, dazu Nordenstadt, Medebach, Langenhain, Carsbach, Oberliederbach, Kröftel bei Hofheim, Heidersheim, Zeilsheim, Sindlingen, Schwalbach, Niederhöchstadt, Oberhöchstadt, Eschborn, Steinbach, Soden, Neuenhain, Altenhain, Sulzbach, Kelkheim, Hornau, Münster, Niederhofen, Kelsterbach, Sossenheim, Rödelheim, Niederliederbach, die Oberliederbacher Mark, den Staufen mit der Jagd im Hochheimer Wald zum halben Teil und alle freien Höfe des Ausstellers mit den zugehörigen Schäfereien und ferner die dem Ausstellers gehörenden Hörigen in Hochheim, Flörsheim, Wicker, Marxheim, Kastell, Eddersheim, Heidersheim, Igstadt, Sindlingen und Erbenheim. Der Verkauf schließt ferner ein die Rheinfähre zu Weisenau und die Mainfähren vor Höchst und vor Flörsheim. Es folgen die Benennungen zahlreicher Einzelgüter und Geldrenten aus genannten Liegenschaften. Der Kaufpreis beträgt 64.000 Gulden. Der Landgraf überlässt dem Ausstellers Schloss und Ort Schwalbach für 8000 Gulden, sowie das Schloss Hadamar für 12.000 Gulden. 36000 Gulden weist der Landgraf auf den Zoll zu St. Goar an, wofür der Ausstellers jährlich 1800 Gulden aus den Zoll gefallen erhalten soll. Der Landgraf verpflichtet sich ferner, eine Reihe von Schulden des Ausstellers zu begleichen. Es folgen die üblichen rechtlichen Sicherheitsformeln. Siegel des Ausstellers.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Abschrift, 16. Jahrhundert, 18 Blatt Papier.
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
HHStAW Best. 331 Nr. U 310
Literatur Literatur
Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 656, Nr. 1723; Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 1032, Nr. 2565

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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